Sachverstaendige fordern zuegige Vereinfachung – Visafreiheit mit Russland bleibt Ziel
Anlaesslich der Oeffentlichen Anhoerung des Auswaertigen Ausschusses des Deutschen Bundestages zur Visa-Praxis erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Franz Thoennes:
Uebereinstimmend kritisch aeussersten sich die zu der gestrigen oeffentlichen Anhoerung des Auswaertigen Ausschusses eingeladenen Sachverstaendigen aus Institutionen und Verbaenden zur Visa-Praxis Deutschlands. Nahezu alle eingeladenen Experten sprachen sich fuer eine neue „Willkommenskultur“ fuer Visaantragsteller aus Russland und anderen anliegenden Staaten aus. Der Imageschaden Deutschlands durch eine auf Abwehr ausgerichtete Behandlung von Antragstellern sei erheblich.
Bereits jetzt sei ein deutlicher Rueckgang der Zahlen russischer Touristenreisen nach Deutschland zu beobachten. Als einen ersten Zwischenschritt auf dem Weg zu einer voelligen Aufhebung der Visapflicht empfahlen die Experten die verstaerkte Ausstellung von Mehrjahresvisa.
Nach der Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Schengen-Kodex durch Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner von der Universitaet Konstanz brachten Michael Harms, Vorstand der der Deutsch-Russischen Aussenhandelskammer aus Moskau, Prof. Dr.
Rainer Lindner, Geschaeftsfuehrer des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft aus Berlin, Hiltrud Stoecker-Zafari, Verband binationaler Familien und Partnerschaften aus Frankfurt/Main, Peter Wittschorek, Geschaeftsfuehrer des MitOst e.V. aus Berlin und Martin Hoffmann, Geschaeftsfuehrendes Vorstandsmitglied des Deutsch-Russischen Forums e.V. aus Berlin ihre Erfahrungen und kritischen Einschaetzungen ein.
Diese konzentrierten sich insbesondere auf: Persoenliches Vorsprechen und Abholen der Visa vor dem Hintergrund von bis zu
1.000 Kilometer An- und Abreisewegen, Vorlage von Originalen und die Nichtakzeptanz von Kopien, begrenzte Raeumlichkeiten, die zu Warteschlangen auf der Strasse beitragen, zu lange Wartezeiten insbesondere in den Sommermonaten, Anzweifeln des Reisezwecks und der Dringlichkeit, uneinheitliche Praxis der Sicherheitsgewaehrleistungen, die Nichtverfuegbarkeit des Reisepasses in den teilweise zulange dauernden Bearbeitungszeitraeumen, nochmaliges Hinterfragen bereits geleisteter und gepruefter Datenangaben durch die Bundespolizei bei der Einreise, zu geringe Ausnutzung bereits bestehender Vereinfachungen fuer Mehrfachvisa, unterschiedliche Handhabung innerhalb der Botschaften und Konsulate des Schengen-Raumes, Erschwerung von Praktikantenausbildung und Freiwilligendiensten, dem Entstehen von Wettbewerbsnachteilen gegenueber Staaten, die auf Visa verzichten oder eine flexiblere Handhabung praktizieren sowie der Widerspruch zwischen dem Fall des Eisernen Vorhanges und der Aufrechterhaltung buerokratischer Einreiseformalitaeten mit der geltenden Visa-Praxis, die das vielfaeltige Zusammenkommen von Menschen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft erschwere.
Damit wurden die bereits in der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Deutschen Bundestages eroerterten kritischen Sichtweisen bestaetigt. Auch wurden von den Sachverstaendigen in grosser Uebereinstimmung Vorschlaege fuer Erleichterungen vorgetragen, die moeglicherweise unterhalb der Veraenderungen von rechtlichen Regelungen moeglich sind. Dazu gehoeren beispielhaft eine Reduzierung der einzureichenden Unterlagen, die Akzeptanz von Kopien sowie die Abschaffung des persoenlichen Vorsprechens, Reduzierung der Buerokratie, Einfuehrung internetgestuetzter vollelektronischer Visabeantragung, -bearbeitung und -erteilung, visafreie Kurzreisen, eine Aufstockung des Personals insbesondere in den Sommermonaten zur Bearbeitungsbeschleunigung, Nutzung der Moeglichkeit zur Ausstellung von Mehrfachvisa, staerkere Einbeziehung von Kammern und Organisationen in Vorpruefungen zur Beschleunigung der Verfahren, Verzicht von Mehrfachueberpruefungen durch andere Behoerden, Senkung der Gebuehren, Gueltigkeitsverlaengerung der Visa mit einwandfreier glaubwuerdiger bisheriger „Reisegeschichte“, einheitliche Verfahren der Schengenstaaten nach gemeinsamen Kriterien, Nutzung der Visumerleichterungsabkommen und die Einfuehrung eines Qualitaetsmanagements mit verstaendlicher Kommunikationspraxis fuer die Antragssteller sowie die Entwicklung einer Willkommenskultur.
Am Ende solle auf jeden Fall eine Visafreiheit, gerade im Bezug auf den Reiseverkehr mit Russland stehen. Uebereinstimmung herrschte diesbezueglich ebenso hinsichtlich der Notwendigkeit, dass dann auch die buerokratische und unangemessene Registrierungspflicht in Russland abzuschaffen sei.
Diese Ueberlegungen werden nun Eingang finden in die weiteren Beratungen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe. Dazu wird auch eine Beauftragung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gehoeren, mit der geprueft werden soll, welche Schritte unterhalb der Veraenderungen rechtlicher Bedingungen gegangen werden koennen. Ebenso soll die Praxis anderer Schengen-Staaten in deren Botschaften und Konsulaten in die Bearbeitung mit einbezogen werden.
Die kritischen Stimmen der Sachverstaendigen sowie ihre konstruktiven Vorschlaege stellen einen ueberzeugenden Ruf nach schnellen Vereinfachungen dar. Diese koennten zu wahrnehmbaren Erleichterungen fuer die Menschen fuehren und erheblich dazu beitragen, dass sich unnoetige Aufwendungen vermeiden lassen, Wirtschaftskontakte sich vervielfachen und insbesondere der Austausch von Buergerinnen und Buergern, Schuelern und Studenten, Wissenschaftlern, ehrenamtlich Aktiven und Vertretern der verschiedensten Organisationen und Verbaende sich erhoehen wuerde. Dies kaeme dem Interesse einer Foerderung des zivilgesellschaftlichen Austausches entgegen und wuerde das Leben der Menschen in Europa orientiert an gemeinsamen Wertvorstellungen erheblich foerdern.
Die Anhoerung umfasste ebenso sicherheitspolitische Aspekte. So wurden die Aspekte einer Visa-Datei genauso angesprochen wie biometrische Paesse. Fuer die Interfraktionelle Arbeitsgruppe ist unstrittig, dass bei ihrer weiteren Taetigkeit auch die sicherheitsrelevanten Fragen beraten werden. So bleibt zu klaeren, ob die Buerokratie der Visapraxis und die damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufwendungen und Kosten im Verhaeltnis zur erwuenschten und real erzeugten Sicherheit stehen. Ebenso ist der Frage nachzugehen, ob nicht auch mit anderen organisatorischen und technischen Mitteln Kriminalitaet und terroristische Risiken wirksamer bekaempft und damit auch die berechtigten Sicherheitsinteressen Deutschlands erfuellt werden koennen.
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