„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Diskussion muss angesichts von fast acht Milliarden Euro Gebühren pro Jahr auch den für eine Grundversorgung nötigen Umfang des Angebotes beinhalten. Dafür wäre die Zurückweisung des vorliegenden Entwurfes der erste Schritt“, fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.
„Der Gesetzesvorschlag sorgt im Mittelstand für viel Unruhe. Insbesondere Autovermietern und Unternehmen mit einem großen Fuhrpark, etwa aus dem Garten- und Landschaftsbau, drohen Mehrbelastungen. Hinzu kommen Wettbewerbsverzerrungen. Private Altenpflegeheime etwa müssen höhere Abgaben entrichten als Konkurrenzunternehmen, die unter der Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände stehen“, macht Küsters deutlich.
*Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
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