OVB Themendienst Investment & Vorsorge
Köln, 01. Oktober 2013 – Keine Form der privaten Altersvorsorge ist so beliebt wie die Riester-Rente. Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 wurden rund 15,65 Millionen Verträge abgeschlossen (Stand: 31.3.2013). Für Guido Heitz, Direktor Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG in Köln, ist der Erfolg verständlich. „Entscheidend sind die hohe staatliche Förderung sowie die sicheren Rentenleistungen später im Alter.“ Mitentscheidend dürfte sein, dass die Riester-Rente auf breite Schichten unserer Gesellschaft zielt. So sind rund 30 Millionen Menschen in Deutschland förderberechtigt.
Nahezu 40 Prozent der Bevölkerung haben Anspruch auf Riester-Förderung
Einzige Aufgabe der Riester-Rente war von Beginn an, die Folgen einer sozialpolitischen Entscheidung der damaligen rot-grünen Koalition zu mildern. Die hatte mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung und die Überalterung der Bevölkerung in Deutschland das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung mittel- und längerfristig spürbar verringert. „Nur die daraus resultierenden Rentenlücken sollen durch das staatlich geförderte Riestern verkleinert oder geschlossen werden“, erklärt OVB Experte Guido Heitz. Deshalb profitiert eine breite Bevölkerungsschicht von der Riester-Förderung: Arbeitnehmer und Beamte mit Pensionsansprüchen sowie deren Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen.
Daneben zählen zu den Profiteuren auch Auszubildende sowie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Selbstständige. Anspruch auf Riester-Förderung haben überdies Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit, Empfänger von Arbeitslosengeld, ebenfalls geringfügig Beschäftigte sowie behinderte Menschen, die in anerkannten Behindertenwerkstätten arbeiten.
Grundzulage, Kinderzulage, Bonus für Auszubildende
Riester-Sparer erhalten die staatliche Förderung direkt als Zulage und gegebenenfalls indirekt als Steuerersparnis. Bei der Zulage wird unterschieden zwischen der Grundzulage und der Kinderzulage. Beide wurden im Jahr 2008 letztmalig erhöht. Seitdem beträgt die Grundzulage 154 Euro pro Person, die Kinderzulage 185 Euro je Sprössling. „Eine erfreuliche Ausnahme gilt für den Nachwuchs, der nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde. Die Kinderzulage beträgt in diesen Fällen sogar 300 Euro jährlich“, erläutert OVB Stratege Heitz. Ebenfalls seit dem Jahr 2008 erhalten Berufseinsteiger, die ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen einmaligen Förderbonus von 200 Euro.
Manche Riester-Sparer können eine noch höhere staatliche Förderung als die genannten Zulagen herausholen, indem sie maximal 2.100 Euro jährliche Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben beim Finanzamt steuersparend geltend machen. Das nutzt hauptsächlich Riester-Sparern mit vergleichsweise hohem Einkommen und hoher steuerlicher Belastung. Tipp: Den Sonderausgabenabzug beantragen Riester-Sparer bei ihrer Steuererklärung mit dem Formular „Anlage AV“.
Hohe Förderquote für Geringverdiener
Seit dem Jahr 2008 beträgt der jährliche Mindest-Riestersparbeitrag vier Prozent des Bruttoeinkommens (aus dem Vorjahr) abzüglich der staatlichen Zulage. Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter hatte im Jahr 2012 ein Bruttoeinkommen von 30.000 Euro. Vier Prozent davon ergeben 1.200 Euro Riester-Beitrag im Jahr 2013. Davon abgezogen werden die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage für die im Jahr 2008 geborene Tochter in Höhe von 300 Euro. Somit muss die Mutter aus eigener Tasche 746 Euro jährlich oder 62,17 Euro monatlich in den Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten.
Grundsätzlich gilt: „Je niedriger das Einkommen des Riester-Sparers ist und je mehr Kinder bei der staatlichen Förderung berücksichtigt werden, desto höher ist die Förderquote, also der Anteil der staatlichen Zulage am gesamten Riester-Sparbeitrag“, erläutert OVB Experte Guido Heitz. Im Einzelfall könne der Förderanteil am Gesamtbeitrag bis 85 Prozent betragen.
Riester-Sparer können unter vier Vertragsvarianten wählen. Dies sind die Riester-Rentenversicherung, Riester-Investmentfondssparpläne, Riester-Banksparpläne sowie der so genannte Wohn-Riester, bei dem die staatliche Förderung in die Finanzierung und Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum eingebaut wird. „Insbesondere der Wohn-Riester in Kombination mit einem Bausparvertrag ist für fast jeden, der den Erwerb von Wohneigentum plant oder bereits eine selbst genutzte Immobilie besitzt, vorteilhaft“, betont OVB Stratege Guido Heitz.
Wichtige Formalitäten beim Riestern
Geld vom Staat erhalten Riester-Sparer ausschließlich für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Verantwortlich für diese Zertifizierung ist das „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt). Damit besagtes Zertifikat ausgestellt wird und der Riester-Sparer staatliche Förderung erhält, müssen Riester-Verträge folgende Voraussetzungen erfüllen:
Beitragsgarantie (inklusive staatliche Zulagen) zu Beginn der Rentenphase
Lebenslange Rentenzahlungen
Erstmalige Rentenzahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahrs (bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012) bzw. des 62. Lebensjahrs (Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011)
Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre
In den vergangenen Jahren wurde das Riestern Schritt für Schritt vereinfacht. Vorteilhaft ist, dass sich Riester-Sparer mit einem Dauerzulagen-Antrag bei ihrem Riester-Produktanbieter automatisch jedes Jahr die staatliche Förderung sichern können. Früher musste Jahr für Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Aktiv werden müssen Riester-Sparer nur bei einer Änderung der familiären Verhältnisse. Etwa um eine Kinder-Zulage nach der Geburt des Kindes zu beantragen. „Vorteilhaft ist auch, dass Riester-Sparverträge Hartz IV-sicher sind. Das Riester-Guthaben ist also vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt“, erklärt OVB Experte Guido Heitz. Voraussetzung sei, dass das Riester-Kapital vor dem Beginn des Bezugs von Hartz IV-Leistungen mit staatlicher Förderung aufgebaut worden ist. Auch im Alter ist Flexibilität gegeben, da der Riester-Sparer bei Rentenbeginn 30 Prozent seines Versorgungskapitals als Einmalbetrag entnehmen kann, ohne dabei die vorherige staatliche Förderung zu gefährden.
„Die Riester-Rente ist und bleibt ein exzellenter Baustein der eigenen Altersvorsorge. In Kombination mit weiteren Vorsorge-Angeboten lässt sich die bei vielen Bürgern drohende Altersarmut verhindern“, ist Guido Heitz, Direktor Produktmanagement bei der OVB Vermögensberatung AG überzeugt.
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