Rentensysteme in Ost und West muessen vereinheitlicht werden

Berlin (pressrelations) –

Rentensysteme in Ost und West muessen vereinheitlicht werden

Zur Grossen Anfrage der SPD „Zwanzig Jahre Rentenueberleitung – Perspektiven fuer die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts in Deutschland“ erklaert die Parlamentarische Geschaeftsfuehrerin und Vorsitzende der Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion Iris Gleicke:

Allen vollmundigen Versprechungen der Bundesregierung zum Trotz sind wir bis heute keinen Schritt weiter. Fuer die Ostdeutschen ist die Ueberwindung der unterschiedlichen Rentensysteme eine zentrale Frage. Eine Hau-Ruck-Loesung wuerde jedoch auf eine reale Benachteiligung der Ostdeutschen hinauslaufen. Das ist mit uns nicht zu machen. So lange im Osten 20 bis 30 Prozent weniger verdient wird, muss an der rentenrechtlichen Hochwertung der Ostgehaelter festgehalten werden. Aber die Leute duerfen auch nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag auf eine vollstaendige Klaerung vertroestet werden. Wir brauchen endlich einen Fahrplan zur Vereinheitlichung der Rentensysteme. Die Landesgruppe Ost hat einen Vorschlag in die Diskussion gebracht, nach dem sich die Angleichung der Rentenwerte am Zeitpunkt des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 orientieren soll. Bis dahin koennten die teilweise massiven Einkommensunterschiede ueberwunden werden.

Wir wollen ausserdem eine Bund-Laender-Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines „Rentenueberleitungsabschlussgesetzes“ auf den Weg bringen. Darin sollen Vorschlaege zur Ausgestaltung eines „Haertefallfonds“ formuliert werden, um jenen ostdeutschen Rentnern zu helfen, die bis heute nicht umfassend von der Rentenueberleitung erfasst wurden und auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

Eine weitere unertraegliche Gerechtigkeitsluecke wollen wir sofort schliessen. Danach sollen pauschal bewertete Versicherungszeiten beim Rentenanspruch in Ost und West kuenftig keinen Unterschied mehr machen. Dies koennen Zeiten der Kindererziehung sein, der Pflege von Angehoerigen beziehungsweise Zeiten des Zivil- und Wehrdienstes. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass ostdeutsche Muetter immer noch eine geringere Anerkennung erfahren als westdeutsche Muetter, wenn beide Frauen in 30 Jahren in Rente gehen. Hier geht es um die Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen. Nach zwei Jahrzehnten, darf hier kein Unterschied mehr gemacht werden.

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