Reinholz: Bund muss Verantwortung für Bergbaufolgelasten der DDR übernehmen

Erfurt (pressrelations) –

Reinholz: Bund muss Verantwortung für Bergbaufolgelasten der DDR übernehmen

Gelder aus Sondervermögen „Ökologische Altlasten“ nahezu aufgebraucht

Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz fordert vom Bund die Übernahme der Mehrkosten für ökologische Altlasten. „Der Bund muss sich seiner Verantwortung für die Folgelasten aus dem DDR-Bergbau stellen“, sagte der Minister nach der heutigen Sitzung des Umweltausschusses des Thüringer Landtags in Erfurt.

Die finanziellen Mittel aus dem Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ sind nahezu aufgebraucht. Während sich die Kosten in den zahlreichen kleineren Projekten im erwarteten Rahmen bewegen und weiter finanziert werden, eskalieren die Kosten für die Großprojekte Kali und Rositz. Es geht um Folgen des DDR-Bergbaus und um Risiken, die 1999, als das Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ geschaffen wurde, nicht bekannt waren. In Rositz beispielsweise verteuerte sich die Sanierung durch größere Teerrückstände, einstürzende Böschungen und drohenden Grundwasserdurchbruch. Im Großprojekt Kali hat die K+S Kali GmbH im Juli diesen Jahres einen aktuellen Kosten- und Maßnahmenplan vorgelegt. Dieser sieht vor, weitere Hohlräume zu verfüllen. Die unterirdischen Laugenzuflüsse, die nach Expertenmeinung derzeit technisch nicht in den Griff zu bekommen sind, stellen ein weiteres Risiko dar. Die ursprünglich für das Großprojekt Kali ab 1999 veranschlagten Kosten von 268 Millionen Euro könnten sich nach Experteneinschätzungen verdreifachen.

„Das sind Kosten, für die das Land nicht einstehen wird“, erklärte Reinholz und forderte den Bund auf, zu seiner Verantwortung zu stehen. „Notfalls müssen wir juristische Wege gehen“, so der Minister.

Der Umweltausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung selbst ein Bild über den Stand der Großprojekte Kali und Rositz gemacht. Dazu wurden Vertreter der LEG und der K+S KALI GmbH gehört. Die ebenfalls eingeladene Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben entsandte keinen Vertreter.

Hintergrund:

Das im Jahre 1999 durch Gesetz errichtete Sondervermögen „Ökologische Altlasten in Thüringen“ sollte bis zum Ende seiner Laufzeit im Jahre 2016 für zukünftige Sanierungen Finanzierungsverpflichtungen in einer Gesamthöhe von 457,6 Millionen Euro bedienen. Finanziert werden Sanierungsmaßnahmen der K+S KALI GmbH für den Bereich des Großprojektes Kali Werra sowie Sanierungen der LEG für das Großprojekt Rositz und zahlreiche kleinere Projekte. Der Bund hatte 1999 mit Abschluss des Generalvertrages eine Zahlung an den Freistaat in Höhe von 226,9 Millionen Euro geleistet und betrachtet somit seine finanzielle Verpflichtung als abgelöst. Damit ist Thüringen seitdem in der alleinigen Finanzierungspflicht. Um den zwischenzeitlich gestiegenen Sanierungskosten zu begegnen, hat der Thüringer Landtag mit Gesetzesbeschluss vom 20.12.2010 die finanzielle Verpflichtung des Sondervermögens für die o.g. Projekte auf eine Gesamtsumme von 525 Millionen Euro erhöht.

Andreas Maruschke
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