Sind Sie auch schon im WM-Fieber? Planen Sie eine Gartenparty, haben das passende Trikot gekauft oder sind zum Public Viewing verabredet? Dann viel Spaß dabei! Damit Sie gut und sicher durch die spannende Zeit der Fußball-WM kommen, haben wir als größter Sportversicherer Europas ein paar rechtliche und sportliche Infos für Sie.
Tickets auf den letzten Drücker
Für Kurzentschlossene gibt es noch einige Rest-Tickets für bestimmte Spiele. Neben dem offiziellen FIFA-Portal gibt es im Internet viele andere Ticket-Anbieter. Wir raten allerdings davon ab, Tickets über eine unbekannte Plattform zu ersteigern. Oft sind die Preise überteuert oder die Eintrittskarten sind gefälscht. Wer auf Betrüger reinfällt, hat zwar ein Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises. Die Chance, die Betrüger zu fassen, ist jedoch gering.
Gartenparty oder Balkonfete: Wie lange darf man feiern?
In der Regel muss laut Hausordnungen um 22 Uhr Ruhe herrschen. Für die WM-Spiele, die um 20 Uhr oder früher beginnen, kein Problem. Was aber, wenn das Spiel in die Verlängerung geht oder die Freude über einen Sieg länger anhält? Bedeutet das für die Fans, nur bei geschlossener Balkontür zu jubeln? ARAG Experten raten, während der WM großzügig zu sein, wenn Nachbarn feiern. Es ist schließlich eine Ausnahmesituation. Allerdings sollte die ausgelassene Party eine halbe Stunde nach Spielende vorbei sein. Sonst kann es sein, dass das Ordnungsamt vor der Tür steht, denn das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) besagt in Paragraph 117: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen“.
Fußball-WM im Büro: Fernseher erlaubt?
In der Vorrunde finden eine Reihe von Spielen mittags oder nachmittags statt. Da sitzt der ein oder andere Arbeitnehmer sicher noch im Büro. Ein Fernsehgerät oder Radio darf am Arbeitsplatz aber nicht einfach aufgestellt werden. Die Arbeit einfach liegen zu lassen, um Fußball zu gucken, ist auch keine Lösung, denn das kann zu einer Abmahnung führen. Bitten Sie stattdessen doch den Chef um eine Regelung – etwa in Form einer schriftlichen Betriebsvereinbarung.
Echte Fans haben auch echte Trikots
Vor 30 Jahren wurde das erste farbige WM-Trikot für Deutschland entworfen. Bis dahin waren alle Trikots der Nationalmannschaft klassisch Schwarz und Weiß und relativ schlicht, ohne Designelemente. Und damit waren sie leichter zu fälschen, denn Details kosten Geld. Das diesjährige Design wartet mit einigem Schnickschnack auf, so dass man Fälschungen gut erkennen kann. Z. B. steht auf dem Kragen der Schriftzug „Die Mannschaft“. Die Rückennummer ist schwarz und wird mittig von einem weißen Streifen durchlaufen. Über die Brust zieht sich ein gezackter Streifen aus drei Grautönen und mittig prangt der goldene Weltpokal. Ein weiterer Indikator für originale Ware ist der Preis: Das Trikot des DFB kostet 89,95 Euro.
Wer gefälschte Waren kauft, online bestellt oder sich aus dem Ausland schicken lässt, dem passiert in der Regel nichts, wenn es für den privaten Gebrauch ist. Gewerblicher Handel mit Fälschungen wird allerdings rechtlich verfolgt. Das kann unter Umständen für den normalen Fußballfan wichtig sein! Wer nämlich Trikots für die ganze Familie oder den Fußballclub kauft, ist davon betroffen, auch wenn er damit kein Geld verdient. Solche Mengen werden vom Zoll etwa bei der Einfuhr nach Deutschland beanstandet.
Autokorso und Fahrzeugschmuck
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten auch während der WM:
-Rote Ampeln oder Stoppschilder gelten auch für Korso-Teilnehmer.
-Der Fahrer muss sich an die geltenden Promille-Grenzen halten. Vorsicht: Schon ab 0,3 Promille muss man mit Bestrafung und Führerscheinentzug rechnen, wenn es alkoholbedingt zu Ausfallerscheinungen oder gar einem Unfall kommt. Und ab 0,5 Promille sind auch ohne Unfall ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot fällig.
-Die Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt sein. Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken: Wird ein Mitfahrer bei einem Auffahrunfall verletzt, weil er nicht angeschnallt war, kann dies für ihn als Mitschuld gewertet werden. Für die Folgen haftet er dann unter Umständen selbst.
-Im Pkw dürfen nicht mehr Personen sitzen, als Plätze mit Gurten vorhanden sind – das Autodach oder die Motorhaube sind also tabu.
-Sicht und Gehör des Fahrers dürfen durch die Mitfahrer nicht beeinträchtigt werden (§23 StVO). Sollten die Mitfahrer vor Begeisterung so in Rage geraten, dass ein sicheres Fahren unmöglich ist, bleibt nichts anderes, als den Korso zu verlassen und die Fahrt zu beenden.
-Wer Riesenbanner an einer langen Stange aus dem Fenster ragen lässt, muss Ärger mit der Polizei einkalkulieren. Laut § 22 der StVO dürfen Fahrzeuge samt Fahne nicht breiter als 2,55 Meter sein.
-Grundloses Hupen ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, doch die Polizei hat hier Ermessensspielraum und würde bei einem Autokorso zum Sieg der deutschen Mannschaft bestimmt ein Auge zudrücken.
Wer während der WM am Auto Flagge zeigt, haftet für den Fall, dass die Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung beim Folgefahrzeug Schäden verursacht, denn der WM-Auto-Schmuck hat keine TÜV-Zulassung. Entfernen Sie die Fahnen vor der Autobahnfahrt, weil das Material für derartige Belastungen nicht ausgelegt ist. Das bunte Tuch auf der Motorhaube soll entweder gut befestigt oder am besten für längere Fahrten ganz entfernt werden.
Probleme gibt es dann, wenn etwaige Unfälle ihre Ursache in einer mangelhaften Befestigung haben. Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöht zudem das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker haben leichteres Spiel. Gut zu wissen ist, dass die Autoversicherungen bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden unter Umständen nicht regulieren.
Ist die Sicht durch die Lieblingsfahne im Heckfenster eingeschränkt, kann man sich zwar vorübergehend mit dem Blick in die Außenspiegel behelfen. Nach dem Autokorso sollte man das Tuch aber auch von dort wieder rasch entfernen. Bei Frontscheibendekorationen wie Aufklebern oder Wimpeln stehen Halter und Fahrer in der Pflicht, für eine ungehinderte Sicht zu sorgen, ähnlich wie beim Anbringen einer Vignette.
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