Qualität sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen stärker würdigen

Berlin (pressrelations) –

Qualität sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen stärker würdigen

Spielraum des Vergaberechts ausnutzen

Der Deutsche Bundestag hat dem Antrag der christlich-liberalen Koalition „Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ zugestimmt. Dazu erklärt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

„Das deutsche Vergaberecht ist ein fester und wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Neben Produkten werden auch Dienstleistungen, insbesondere am Arbeitsmarkt und im Gesundheitswesen, ausgeschrieben. Dies bringt Vorteile hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings zeigt die Praxis, dass das geltende Vergaberecht für die Beschaffung vor allem von sozialen Dienstleistungen noch optimiert werden muss. Erfahrene Anbieter von Maßnahmen speziell für arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen drohen dem Markt verloren zu gehen, wenn bei der Zuschlagserteilung der Preis stärker als die Qualität gewichtet wird. Eine gezielte und gute Beratung, Vermittlung und Berufsbegleitung ist jedoch Voraussetzung, um Menschen mit Behinderung erfolgreich in Arbeit zu bringen oder zu halten. Erfahren Anbieter, wie Integrationsfachdienste, werden unbedingt gebraucht.

Daher verweist die Regierungskoalition darauf, den nationalen Rechtsetzungsspielraum stärker zu nutzen und bei sozialen Dienstleistungen die Qualitätskriterien im Verhältnis zum Preis stärker zu gewichten. Zudem setzt sich die Koalition mit Nachdruck dafür ein, dass bei der anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien eine adäquate, für alle Dienstleistungen geltende Regelung geschaffen wird. Parallel wird dies im aktuellen Entwurf der EU-Kommission bereits diskutiert.“

Hintergrund:

Beim Einkauf von Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Vergaberecht beachten. Bis 2010 war es gängige Praxis, dass die BA Leistungen zur Vermittlung von schwerbehinderten Menschen freihändig an die Integrationsfachdienste (IFDs) vergeben konnte. Mit Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) im Jahr 2010 ist die öffentliche Ausschreibung nach den Kriterien des europäischen Vergaberechts auch für soziale Dienstleistungen verbindlich.

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