Punktereform kann in Kraft treten

Berlin (pressrelations) –

Punktereform kann in Kraft treten

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters zugestimmt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet werden.

Das Gesetz sorgt unter anderem für eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte. Zudem gestaltet es das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher. Zukünftig sind maximal nur noch drei Punkte – bisher sieben – pro Regelverstoß möglich. Allerdings wird die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entzogen.

Die Länder hatten zu dem ursprünglichen Beschluss des Bundestages am 7. Juni 2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, um insbesondere Änderungen im Zusammenhang mit den neu konzipierten Fahreignungsseminaren zu erreichen. Der Ausschuss beschloss am 26. Juni einen Einigungsvorschlag, der das Anliegen der Länder aufgriff. Die Seminarteilnahme erfolgt nunmehr ausschließlich freiwillig. Die Verkehrssünder können damit nur noch einen Punkt abbauen.

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