Lebens- und Rentenversicherungen galten über Jahrzehnte hinweg als Inbegriff solider Vorsorge. Sie versprachen Sicherheit, Disziplin und Berechenbarkeit – Werte, die insbesondere im deutschsprachigen Raum tief verankert sind. Doch dieses Vertrauen gerät zunehmend unter Druck. Nicht durch Skandale oder Marktverwerfungen, sondern durch nüchterne Zahlen. Wer heute die reale Rendite seiner Police berechnet, stellt häufig fest, dass das angesparte Kapital zwar nominal wächst, real jedoch an Kaufkraft verliert.
Studien der OECD und nationaler Aufsichtsbehörden zeigen, dass klassische Lebensversicherungen im vergangenen Jahrzehnt im Durchschnitt reale Renditen nahe null erzielt haben. Gleichzeitig lag die Inflation in den Jahren 2021 bis 2023 zeitweise deutlich über fünf Prozent. Das Ergebnis ist ein schleichender Vermögensverlust, der vielen Versicherungsnehmern verborgen bleibt. Denn die jährlichen Standmitteilungen liefern Prognosen, keine Klarheit. Sie zeigen mögliche Ablaufleistungen, nicht aber die entscheidende Kennzahl: die tatsächliche Verzinsung nach Kosten und Inflation.
„Viele Versicherte wissen nicht, wie ihre Police wirklich performt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, der seit mehr als drei Jahrzehnten im Versicherungs- und Kapitalmarktrecht tätig ist. „Die Verträge funktionieren formal korrekt, aber wirtschaftlich häufig gegen den Versicherungsnehmer.“ Das Problem sei weniger ein Rechtsbruch als ein strukturelles Transparenzdefizit.
Erst unabhängige Renditeberechnungen schaffen Abhilfe. Moderne Renditerechner setzen die Summe der eingezahlten Beiträge ins Verhältnis zum aktuellen Vertragswert und liefern eine reale Verzinsung. Für viele Versicherte ist dieses Ergebnis ernüchternd. Renditen von ein bis zwei Prozent vor Inflation sind keine Seltenheit. Nominal steigt das Guthaben, real sinkt der Wert. Das Kapital arbeitet nicht mehr für den Versicherten – es bindet ihn.
Diese Erkenntnis wirft zwangsläufig die nächste Frage auf: Was tun? Viele reagieren reflexartig mit Kündigung. Doch gerade diese Option ist in den meisten Fällen die ungünstigste. Kündigungen führen häufig zu erheblichen Verlusten, da Abschluss- und Verwaltungskosten sofort wirksam werden. Hinzu kommen vertragliche Begrenzungen, etwa wenn der Rückkaufswert auf die Todesfallleistung beschränkt ist. In solchen Fällen erhalten Versicherte nicht das rechnerisch vorhandene Kapital, sondern einen deutlich niedrigeren Betrag.
Alternativen existieren, werden jedoch selten geprüft. Eine davon ist der Verkauf der Police über den Zweitmarkt, der sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz etabliert hat. Hier wird der Vertrag nicht nach internen Versichererformeln bewertet, sondern nach seinem tatsächlichen Zeitwert. Gerade bei Policen mit längerer Restlaufzeit kann dieser deutlich über dem Rückkaufswert liegen. Voraussetzung ist allerdings eine unabhängige versicherungsmathematische Bewertung. Erst ein Gutachten eines Aktuars legt offen, wie Kosten, Garantien und Überschüsse tatsächlich wirken.
„Ohne mathematische Analyse bleibt viel Potenzial unsichtbar“, so Schulte. In der Praxis lasse sich regelmäßig beobachten, dass Versicherte durch einen Policenverkauf deutlich höhere Beträge realisieren als durch eine Kündigung.
Besonders brisant wird es, wenn juristische Fehler im Vertrag vorliegen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unklare Kostenangaben oder formale Mängel können dazu führen, dass Verträge auch Jahrzehnte nach Abschluss noch widerrufen oder rückabgewickelt werden können. Der sogenannte Widerrufsjoker ist kein populäres Schlagwort, sondern das Ergebnis höchstrichterlicher Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass unzureichende Verbraucherinformationen nicht folgenlos bleiben dürfen. Der Bundesgerichtshof hat diese Linie aufgenommen und ins nationale Recht übertragen.
Diese Entwicklung wurde maßgeblich von Praktikern wie Dr. Thomas Schulte mitgeprägt, der entsprechende Argumentationslinien frühzeitig in Verfahren eingebracht hat. „Der Widerruf ist kein Masseninstrument“, betont er. „Er ist ein Präzisionswerkzeug, das juristische und versicherungsmathematische Expertise erfordert.“ In erfolgreichen Fällen kann die Rückabwicklung dazu führen, dass Versicherte einen erheblichen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten – teils deutlich mehr als den Rückkaufswert.
All diese Optionen bündeln sich im Konzept des Policen Clearing. Gemeint ist keine pauschale Abrechnung mit Versicherungen, sondern eine systematische Überprüfung bestehender Verträge. Rendite, Kosten, rechtliche Struktur und Alternativen werden zusammengeführt. Erst auf dieser Basis lässt sich entscheiden, ob ein Vertrag weitergeführt, angepasst, verkauft oder rechtlich überprüft werden sollte.
Für das Jahr 2026 zeichnet sich damit ein Paradigmenwechsel ab. Altersvorsorge wird nicht länger ausgesessen, sondern aktiv gesteuert. Transparenz ersetzt blindes Vertrauen. Versicherte, die ihre Policen verstehen, gewinnen Handlungsspielraum zurück – ökonomisch wie rechtlich.
„Nicht Kündigen ist die entscheidende Handlung“, fasst Schulte zusammen. „Sondern Rechnen.“
Autor:
Maximilian Bausch, Wirtschaftsingenieur B.Sc.
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