Die Ulmer delegare AG betreibt das Portal http://www.beitragsoptimierung.de und hat sich ausschließlich auf die Beratung zum Tarifwechsel in der PKV spezialisiert. Vorstand Harald Leissl greift auf langjährige Erfahrungen in der Branche zurück. Er rät vom Do-it-yourself-Tarifwechsel dringend ab. Seine Begründung: „Erstens sind die Versicherungsbedingungen der PKV sehr kompliziert, für einen Laien oft nicht wirklich transparent. Aber vor allem: Diese Vertragsbedingungen sind für Laien fast gar nicht bewertbar.“ Nur wer die Gebührenordnungen kennt, den Unterschied und das Wechselspiel zwischen Heilpraktikern und Ärzten für Naturheilmedizin, GOÄ, GeBüH und Hufeland und dann auch noch die Erstattung nach KHEntG, der könnte erfolgreich einen Tarifwechsel selbst durchführen.
Einige Beispiele: Hätten Sie es gewusst?
Im Zahnbereich sind 75 Prozent manchmal mehr als 85 Prozent. Entscheidend für die Erstattung ist, welche Abrechnungsgrundlage der Versicherer vorsieht. Diese kann variieren zwischen der angemessenen Erstattung nach BEL (Leistungsverzeichnis für gesetzlich Versicherte), BEB (Leistungsverzeichnis für Zahntechniker) oder eigenen internen Verzeichnissen. Also spielt nicht nur die Frage „Was ist angemessen?“ eine Rolle, sondern auch, welches Verzeichnis der Abrechnung zugrunde gelegt wird. ?
Kennen Sie den Unterschied zwischen Logopäde und Logopädie?
Bei dieser Vertragsklausel muss der Versicherte ganz klar differenzieren was versichert ist: Die Behandlung durch den Logopäden oder die Logopädie. Spontan sagt die Mehrzahl der Laien, es sei besser, wenn die Logopädie versichert ist. In diesem Fall ist es für den Versicherten jedoch sinnvoller, wenn der Logopäde als Behandelnder in den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist, denn nur dann wird erstattet. Ist nur „Logopädie“ in den Bedingungen genannt, so muss die Behandlung durch einen ärztlichen Behandler erfolgen – und das ist der Logopäde nicht. Gleiches gilt auch für die Ergotherapie und den Ergotherapeuten.
Ist LASIK (Augen-Operation zur Korrektur von Fehlsichtigkeit) erstattungspflichtig?
In einem Tarif wird die Erstattung von LASIK auf 1.000.- Euro begrenzt, in einem anderen Tarif wird sie gar nicht genannt. Laien würden spontan darauf tippen, dass die Erstattung mit Begrenzung der bessere Versicherungsschutz ist. Das ist jedoch ein Trugschluss, denn wenn die LASIK nicht genannt wird, ist sie grundsätzlich ein Versicherungsfall und somit voll erstattungspflichtig.
Diese Beispiele zeigen eine für den Laien fast nicht zu durchschauende Begriffsdifferenzierung. Und es sind nur ein paar Beispiele von sehr vielen. Sie machen deutlich, wie detailliert man im Thema stecken muss, um die Feinheiten der Vertragsbedingungen klar zu erfassen und bewerten zu können. „Bei ungefähr 5.000 möglichen Kombinationen einzelner Tarife und angeschlossener Leistungskomponenten in der PKV benötigt es ein spezielles Expertenwissen, um die einzelnen Leistungsbau-steine bewertbar zu machen“, so Harald Leissl. Ein Laie würde bei einem Vergleich nicht erkennen, wie diese feinen Unterschiede sich auswirken. Im schlimmsten Fall wird ihm dieses erst im Ernstfall einer Erkrankung bewusst. Dann ist es meistens zu spät.
beitragsoptimierung24.de rät vom do-it-yourself-Tarifwechsel dringend ab
beitragsoptimierung24.de ist ausschließlich auf die Versicherungsberatung zum Tarifwechsel bei der privaten Krankenversicherung spezialisiert. Das Unternehmen rät seinen Kunden dringend davon ab, einen Tarifwechsel selbst durchzuführen. Stattdessen unterstützt beitragsoptimierung24 die Betroffenen bei einem Tarifwechsel. Die Kunden behalten bei ihrem Tarifwechsel mit beitragsoptimierung24 Ihr Leistungsniveau oder verbessern dieses sogar. Für jeden Auftrag vergleicht beitragsoptimierung24 über 700 einzelne Tarifmerkmale.
Mehr zu diesem Lösungskonzept unter http://www.beitragsoptimierung24.de/vorteile/transparente-leistung.
beitragsoptimierung24 prüft den von der Versicherung neu vorgeschlagenen Tarif kritisch und setzt ggf. im Kundeninteresse eine Gegenposition gegenüber der Versicherung durch. Harald Leissl dazu: „Wenn der Kunde einen Tarifwechsel selber durchführt, lauern die Gefahren, dass sein neuer Versicherungsschutz Lücken aufweist, die er erst zu spät erkennt.“ Ein weiterer Vorteil den Tarifwechsel von beitragsoptimierung24 durchführen zu lassen: der Wechsel geht durch das Expertenwissen und das Wissen über die Handhabung der Versicherungen deutlich schneller. Der kompetente Nachdruck führt nicht selten dazu, dass ein Wechsel zwei Monate schneller umgesetzt wird und somit werden zwei Monate mehr Geld gespart.
Über beitragsoptimierung24.de
Beitragsoptimierung24.de ist die Website der delegare ag mit Firmensitz in Ulm. Die delegare ag ist ein behördlich zugelassener Versicherungsberater gem. § 34e Gewerbeordnung. Sie ist inhabergeführt und völlig unabhängig tätig. Die delegare ag hat sich ausschließlich darauf spezialisiert, privat Krankenversicherte beim Tarifwechsel zu beraten. Ein Tarifwechsel lohnt sich vor allem für die Kunden, die bereits 10 Jahre und länger bei einer Versicherungsgesellschaft versichert sind. Die Kunden von beitragsoptimierung24.de sparen im Durchschnitt 2.500 EUR pro Jahr. Die Experten von beitragsoptimierung24.de greifen bei ihrer Dienstleistung auf einen langjährigen Erfahrungsschatz sowie auf eine eigene Tarifdatenbank zurück, die ausschließlich an den speziellen Bedürfnissen des Tarifwechsels orientiert ist. Die Datenbank ermöglicht es, Tarifmerkmale zu identifizieren und diese mit in den Zieltarif zu verhandeln, so dass der Kunde am Ende einen mindestens gleichwertigen oder besseren Versicherungsschutz bei deutlich geringeren Kosten erhält. Als Honorarberater praktiziert die delegare ag ein erfolgsabhängiges Vergütungsmodell. Der Kunde geht deshalb kein Kostenrisiko ein.
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