Als Pferdehalter ist die Verantwortung groß. Nicht nur für das Tier, sondern auch für alle Schäden, die vom Pferd verursacht werden. Der Pferdehalter hat eine besondere Haftung gegenüber geschädigten Dritten und ist für jeden Schaden uneingeschränkt in der Haftung. Um sich in Schadensfällen gegen berechtiget Ansprüche schützen zu können, bietet die Pferdeversicherung Schutz rund um die Uhr.
Informationen zur Pferdeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html
Michael Rottmann hat seit Jahren eine Pferdeversicherung. Er weiß, dass ein Schaden völlig unvermittelt eintreten kann, denn die Reaktionen eines Pferdes lassen sich nicht absehen. So geschehen vor kurzem im Transportanhänger einer Bekannten. Diese hat Herrn Rottmann und sein Pferd mitgenommen. Unterwegs hat das Pferd den kompletten Trog im Pferdeanhänger zerbissen. Der Schaden muss schnellstmöglich repariert werden, sonst kann kein Tier mehr transportiert werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 200 Euro und werden von der Pferdeversicherung übernommen.
Eine Kutschfahrt muss nicht immer ein gutes Ende nehmen. Diese Feststellung hat Jörg Wackernagel am Wochenende gemacht. Auf einer Tour mit einer geliehenen Kutsche kam das unverhoffte der Fahrt sehr schnell. Durch einen auffliegenden Vogel aus einem Gebüsch erschrak sich sein Pferd so sehr, dass es mit der Kutsche durchging. Dabei kippte diese zur Seite und Herr Wackernagel und seine Begleiter fielen herab. Die Kutsche wurde noch mehrere hundert Meter vom Pferd mitgeschleift und war nur noch ein Totalschaden.
Nach Angaben des Eigentümers der Kutsche lag der Wert bei rund 5.000 Euro. In der Pferdeversicherung von Herrn Wackernagel sind Mietsachschäden mit versichert, so dass die Kosten abzüglich einer Selbstbeteiligung übernommen werden. Ohne Pferdeversicherung hätte Jörg Wackernagel entweder ganz tief in die eigene Tasche greifen müssen oder der Besitzer der Kutsche wäre im schlimmsten Fall auf seinen Kosten sitzen geblieben – wenn Jörg Wackernagel nicht hätte zahlen können.
Mit der Pferdeversicherung sollen solche Situationen vermeiden werden. Im Schadensfall hat der Geschädigte einen Rechtsanspruch auf die Wiedergutmachung eines Schadens. Nur – was ist, wenn beim Pferdehalter nichts zu holen ist? Dann beginnt ein langwieriges Verfahren, in dem äußerst zweifelhaft ist, ob die Forderungen jemals gedeckt werden können. Gerade bei Personenschäden kann das ganz böse ausgehen. Wird ein Mensch durch ein Pferd verletzt und muss einen langen Genesungsprozess durchlaufen, sind Schmerzensgeldforderungen und Schadensersatz die Regel. Ohne Pferdeversicherung sind beide Parteien die Verlierer: der Geschädigte muss jahrelang seinen Ansprüchen hinterherrennen und der Pferdehalter bekommt wirtschaftlich kein Bein mehr auf den Boden.
Bildquelle: Günther Havlena, www.pixelio.de
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