Personalien
Das Bundeskabinett hat heute der Ernennung des derzeitigen Richters des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs sowie von Herrn Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl zum Generalbundesanwaltbeim Bundesgerichtshof zugestimmt.
Rudolf Mellinghoff ist seit dem Jahr 2001 Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er mehrere Jahre als Richter am Bundesfinanzhof (Mitglied des IX.Senats), Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern tätig. Nach dem Studium an der Universität Münster und dem Referendariat in Baden-Württemberg war Mellinghoff zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz und Steuerrecht der Universität Heidelberg, von 1987 bis 1991 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht.
Rudolf Mellinghoff ist seit 2006 Ehrendoktor der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswaldund seit 2007 Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen.Johannes Schmalzl ist seit Januar 2008 Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart. Zuvor war er ab August 2005 als Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg unter anderem mit den Schwerpunkten Islamistischer Terrorismus und Rechts- und Linksextremismus betraut. Von 1996 bis 2005 nahm Schmalzl unterschiedliche Aufgaben im Justizministerium des Landes Baden-Württemberg wahr, zuletzt als Leiter der Zentralstelle, anschließend war er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig.Johannes Schmalzl studierte in Bamberg, Würzburg, Bonn und Lausanne/Schweiz und absolviertesein Referendariat im Regierungsbezirk des Oberlandesgerichts Bamberg.
Die Ernennung des Generalbundesanwalts bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates(§ 149 des Gerichtsverfassungsgesetzes).
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