NRW startet Bundesratsinitiative gegen Schein-Werkverträge
Düsseldorf, 14.02.2012
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
In den letzten Wochen mehren sich Meldungen über rechtswidrige Werkverträge vor allem im Einzelhandel, auf dem Bau oder in Logistikzentren. Dagegen will das Land Nordrhein-Westfalen entschieden vorgehen. Deshalb hat das Kabinett heute dem Vorschlag des Arbeitsministers Guntram Schneider zugestimmt, eine Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Schein-Werkverträge zu starten.
Allein im Einzelhandel sollen bereits 50.000 Beschäftigte statt eines regulären Arbeitsvertrages nur noch als Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer beschäftigt sein, ob als Lagerarbeiter, Staplerfahrer oder Kassiererinnen und Kassierer. „Das sind in den meisten Fällen Schein-Werkverträge“, so Schneider in seiner Begründung. „Die Betroffenen leisten die gleiche Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit regulären Arbeitsverträgen, nur zu weitaus geringeren Löhnen.“ Die seien bis zu 30 Prozent geringer. Hinzu käme, so Schneider, dass die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge auf die Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer abgewälzt würden.
Durch den verstärkten Einsatz von Werkverträgen würden vielerorts sogar die Lohnuntergrenzen in der Leiharbeit unterschritten. Sechs bis sieben Euro die Stunde seien da keine Seltenheit, sagte der NRW-Minister. „Nach dem Missbrauch der Leiharbeit suchen sich immer mehr schwarze Schafe unter den Arbeitgebern jetzt offenbar das nächste gesetzliche Schlupfloch, um Löhne zu drücken und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Das dürfen wir nicht zulassen“, sagte Schneider. „Statt einzugreifen und diesen Missbrauch zu ächten, glänzt die Bundesregierung durch Tatenlosigkeit“, attestiert er dem Bund.
Mit der Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen die Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung erweitern und die Rolle der Betriebsräte stärken, die bei der Auftragsvergabe ein Mitspracherecht erhalten müssten. „Von zentraler Bedeutung bleibt weiterhin unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn, um Lohndumping mittels Outsourcing von Aufgaben zu verhindern“, sagt Guntram Schneider.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=483689&aktion=jour_pm