Novellierung des Bauplanungsrechts hilft Familien
KiTas in Wohngebieten schaffen attraktives Wohnumfeld
Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium zur Novellierung des Bauplanungsrechts sieht vor, dass Kindertagesstätten künftig in reinen Wohngebieten zulässig sein sollen, wenn deren Größenordnung der Gebietsversorgung angemessen ist. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Die Bundesregierung löst mit dieser Neufassung im Baurecht ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Darin wurde 2009 vereinbart, dass Kinderlärm kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein darf. Die aktuelle Formulierung verbessert die Rechtsstellung von Kindertageseinrichtungen auch bauplanungsrechtlich in erheblichem Maße.
Für junge Eltern ist die Kinderbetreuung ein immer stärkerer Faktor bei der Berufs- und Wohnortwahl. Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten schaffen ein attraktives Wohnumfeld für Familien und sind auch für die Städteplanung ein nicht zu unterschätzendes Instrument.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin ressortübergreifend für die Verbesserung der Situation junger Familien ein. So trägt sie dazu bei, ein gesellschaftliches Klima zu geschaffen, in dem unsere Kinder unbeschwert aufwachsen können.“
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