Nordcapital Bulkerflotte 1: Möglichkeiten der Anleger
http://www.grprainer.com/Nordcapital-GmbH-Schiffsfonds.html Der Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 zählt zu den großen Schiffsfonds. Das hat ihn aber auch nicht vor der Krise bewahrt. Anleger können immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Jahr 2008 legte das Emissionshaus Nordcapital den Schiffsfonds Bulkerflotte 1 auf. Die großen Massengutfrachter und Bulker sollten für die Anleger reichlich Rendite einfahren. Die Rechnung ging nicht auf. Für die Anleger gab es finanzielle Verluste.
Als sich die Anleger ab dem Jahr 2008 an dem Fonds beteiligen konnten, zeichnete sich die Krise der Handelsschifffahrt bereits langsam ab und erreichte die Nordcapital Bulkerflotte 1 ziemlich schnell. Sanierungsprogramme wurden aufgelegt, Anleger haben Geld „nachgeschossen“, um den Fonds aus seinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu befreien. Inzwischen werden die Fondsanteile aber nur noch zu einem Bruchteil ihres ursprünglichen Wertes gehandelt. Um die finanziellen Verluste nicht weiter in Kauf zu nehmen, können die betroffenen Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Anspruchsgrundlage kann beispielsweise eine fehlerhafte Anlageberatung sein.
Denn auch wenn 2008 die Frachtraten bei Bulkern noch deutlich gestiegen waren, wurde schon klar, dass sich diese Erfolgsstory nicht fortsetzen würde, da mehr Schiffe als benötigt gebaut wurden. Die Überkapazitäten führten zu niedrigeren Frachtraten und brachten etliche Schiffsfonds in eine wirtschaftliche Schieflage. Bei der Nordcapital Bulkerflotte kam später erschwerend hinzu, dass ein Reeder, der sieben Schiffe des Fonds über mehrere Jahre nutzen wollte, Pleite ging.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als renditestrake und sehr sichere Kapitalanlagen dargestellt. Diese Darstellung ging jedoch klar an der Realität vorbei, wie die zahlreichen Schiffsfonds-Insolvenzen belegen. Statt einer sicheren Kapitalanlage erwerben Schiffsfonds-Anleger eine Anlage mit Totalverlust-Risiko. Daher hätten sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken informiert werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Zudem hätte die vermittelnde Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Sollten bereits die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig, falsch oder irreführend sein, kann auch Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
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