Neues Wassergesetz: „Änderungen im Gesetzentwurf erforderlich

Magdeburg (pressrelations) –

Neues Wassergesetz: „Änderungen im Gesetzentwurf erforderlich“

Statements des kommunalpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dietmar Weihrich, zu der öffentlichen Anhörung für ein neues Wassergesetz:

„Das zweistufige Abrechnungsverfahren für die Gebühren der Gewässerunterhaltung ist kompliziert und aufwendig. Der jeweilige Unterhaltungsverband bekommt sein Geld von den Gemeinden und Kommunen, die wiederum holen es sich bei den Grundstückseigentümern. Dieser unnötige Verwaltungsaufwand muss gestoppt werden. Die Unterhaltungsverbände können die Beiträge auch gleich bei den Eigentümern einfordern.“

„Die Landesregierung zeigt mit ihrem Entwurf eines Wassergesetzes, dass sie sehr findig ist im Erschließen neuer Einnahmenquellen. Durch die Einführung der Beitragspflicht für die Gewässer erster Ordnung und die Abstufung mehrerer Gewässer erster Ordnung in Gewässer zweiter Ordnung überträgt das Land Kosten in Höhe von 1,5 Millio¬nen Euro an die Gemeinden. „

„Eine Übertragung der Gewässer ist nur dann möglich, wenn kein Unterhaltungsstau vorhanden ist. Die Aussage in der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, notwendige Maßnahmen könnten noch bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden, ist völlig dilettantisch. Ich fordere an dieser Stelle eine eindeutige Regelung, sodass sichergestellt wird, dass hierbei keine zusätzlichen Kosten auf die Kommunen zukommen.“

„Gewässer sind auch Ökosysteme. Dazu gibt es aber in dem Gesetzentwurf aus dem Hause Aeikens keine einzige Aussage. Hier muss nachgebessert werden – unbedingt.“

Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Landtag von Sachsen-Anhalt

Udo Mechenich
Pressesprecher
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39104 Magdeburg
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