Neues Telekommunikationsrecht geht in den Vermittlungsausschuss

Berlin (pressrelations) –

Neues Telekommunikationsrecht geht in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat zu dem Gesetz, mit dem der Bundestag in einer weitreichenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes europäische Vorgaben umsetzen will, den Vermittlungsausschuss angerufen. Er möchte hierdurch zahlreiche medienpolitische Verbesserungen erreichen. Zudem ist er der Auffassung, dass künftige Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt seiner Zustimmung bedürfen.

Die Länder halten es auch für erforderlich, mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau einzusetzen.

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