Neues Internetportal stärkt Verbrauchervertrauen und ist Chance für die Wirtschaft

Berlin (pressrelations) –

Neues Internetportal stärkt Verbrauchervertrauen und ist Chance für die Wirtschaft

Wahrheit und Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln fördern

Das von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner geförderte und von der Verbraucherzentrale Hessen betriebene Internetportal „lebensmittelklarheit.de“ wurde heute freigeschaltet. Hierzu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Nicht aus der Region kommende aber als regional beworbene Produkte, Kalbsleberwurst aus Schweinefleisch und Fruchtjoghurt ohne Früchte: Es muss im Interesse der Wirtschaft sein, dass solche für den Verbraucher nicht nachvollziehbaren Etikettenschwindel der Vergangenheit angehören. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die heutige Freischaltung des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de.
Wir müssen Wahrheit und Klarheit bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln fördern. Das Internetportal hilft gegen Verbrauchertäuschungen. Gerade Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten, gibt diese Internetseite eine Chance der Präsentation. Die wenigen schwarzen Schafe, die sich mit Tricks und Täuschung Vorteile verschaffen wollen, werden benannt.

Diskussionen über den sogenannten Graubereich führen zu mehr Transparenz darüber, ab wann sich der Bürger durch die Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln getäuscht fühlt. Verbraucher bekommen eine Erläuterung durch die Verbraucherzentrale und in der Regel eine Antwort vom Unternehmen. Gerade diesen Dialog sollte die Wirtschaft als Chance begreifen. Auch für Unternehmen ist es oft nicht einfach zu beantworten, wann es zu einer Irreführung des Kunden kommt.

Die Politik kann aus diesen Diskussionen Anregungen und Verbesserungsvorschläge ableiten, die mittelfristig zu Änderungen der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches oder des europäischen Lebensmittelrechts führen können.

Wichtig ist hier das richtige Fingerspitzengefühl des Bundesverbands für Verbraucherschutz beim Moderieren der Diskussionen und der Auswahl der Beispiele. Rechtmäßig vermarktete Produkte sollten nicht einseitig an den Pranger gestellt werden, nur weil sie subjektiv und vereinzelt als irreführend empfunden werden. Gegen eine intensive Aufklärung der Verbraucher zu Inhalt und Aufmachung von Produkten spricht jedoch nichts.“

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