Neues aus dem Vereinsrecht: Hartz-IV-Kompromiss stärkt Ehrenamt

Neues aus dem Vereinsrecht: Hartz-IV-Kompromiss stärkt Ehrenamt

Gute Nachrichten für Vereine: Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer mit Hartz-IV-Anspruch bleibt anrechnungsfrei. Und das beschlossene Bildungspaket eröffnet zudem neue Perspektiven.

(Planegg, 3. März 2011) – Der Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform, auf den sich der Vermittlungsausschuss am 25.2.2011 geeinigt hat, war hart umkämpft. Für Vereine aber heißt es: Ende gut, alles gut. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass Leistungsbezieher, die sich nebenberuflich in einer gemeinnützigen Organisation engagieren, weiterhin eine moderate Aufwandsentschädigung erhalten dürfen, ohne dass ihnen dies auf ihre Bezüge angerechnet wird. Betroffen sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die Vergütung von Übungsleitertätigkeiten, der Ehrenamtsfreibetrag und der kürzlich eingeführte Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Betreuungen (§ 3 Nr. 26b EStG).

Bis zu 175 Euro im Monat bleiben damit zum Beispiel dem leistungsberechtigen Arbeitslosen, der sich im Altenheim engagiert, im Geldbeutel. Und auch die auf Hartz IV angewiesene Alleinerziehende, die im Sportverein das Kinderturnen leitet, profitiert von der Reform. Dabei sahen die Gesetzesvorschläge zunächst ganz anders aus: „Man wollte ehrenamtliche Vergütungen den sonstigen Nebenjobs gleichstellen. Damit wären nur 100 Euro anrechnungsfrei geblieben“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle aus Freiburg. Nun sei es wichtig, dass die Vereine ihre Helfer über die Fakten aufklären.

Geckle weist zudem auf die Bedeutung des beschlossenen Bildungspakets hin. Weil damit vor allem hilfsbedürftigen Kindern die Teilhabe an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten ermöglicht werden soll, könnte das in Vereinen mit entsprechendem Leistungsangebot für einen Mitgliederschub sorgen. Allein für 2011 sind 700 Mio. Euro vorgesehen; die Abrechnung läuft über die Jobcenter, wobei die Abwicklung im Einzelnen noch zu regeln sei. Auch wenn das eine neue Herausforderung für Vereine bedeute, das Resümee des Vereinsexperten fällt eindeutig aus: „Insgesamt stärkt der parlamentarische Kompromiss das Ehrenamt.“

Ausführliche Informationen zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Reform für Vereine unter:
http://redmark.de/verein/news
Über die weitere Entwicklung wird redmark verein, eine Marke von Haufe-Lexware, regelmäßig berichten.
Über redmark verein

Unter der Marke redmark verein hat sich die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG mit ihrem hochwertigen Angebot zur Vereinsführung seit 20 Jahren als kompetenter Partner der Vereine und Verbände etabliert. Die Marke steht für komfortable Vereinssoftware, rechtssicheres Wissen rund um die Vereinsarbeit und Weiterbildung und Beratung für alle Vereine.

Als eines der führenden Medienunternehmen steht die Haufe Gruppe für hochwertige Fachinformationen und leistungsstarke Anwendersoftware in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern. Rund 1.000 Mitarbeiter betreuen mehr als 800 Produkte sowie jährlich über 150 Neuerscheinungen. Zu den bekannten Marken der Haufe Mediengruppe gehören: redmark, Haufe, LEXWARE, VCW. Zahlreiche Online-Portale öffnen den Weg zu aktuellem Wissen, Communitys und Foren im Internet. Die Haufe Gruppe betreut über eine Million Kunden.

redmark verein / Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Alexandra Rudolf
Munzinger Straße 9 79111 Freiburg
0761/898-3940

http://www.haufe-lexware.com

Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Alexandra Rudolf
Munzinger Straße 9 79111
Freiburg
PresseHaufe@haufe-lexware.com
0761/898-3940
http://www.haufe-lexware.com