NABU für Wolf-Kompetenzzentrum in Deutschland
Tschimpke: Expertise zum Wolfsschutz länderübergreifend bündeln
Berlin – Der NABU hat die Bemühungen zum Schutz der Wölfe in Deutschland für insgesamt als gut bewertet, sieht aber bei der Bündelung und Koordinierung der länderübergreifenden Aufgaben noch Nachholbedarf. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervorgeht (Drucksache 17/10869), sieht die Bundesregierung „keine Notwendigkeit, ein bundesweit oder länderübergreifend tätiges Wolf-Kompetenzzentrum einzurichten, da die verfügbaren fachlichen Grundlagen und organisatorischen Strukturen bereits zahlreiche Möglichkeiten für abgestimmte Maßnahmen zum Wolfsmanagement in Deutschland bieten“.
„Tatsächlich agieren viele Bundesländer zum Wolfsschutz kooperativ, eine langfristige Gewährleistung dafür sehen wir jedoch nicht. Daher ist es erforderlich, dass eine feste Institution geschaffen wird, die als bundesweite Kompetenz zentral ansprechbar ist und koordinierend wirkt. Dies kann den zukünftig notwendigen nationalen wie internationalen abgestimmten Umgang zum Wolfsschutz in Deutschland langfristig sichern“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Neben Sachsen führe noch kein Land ein umfassendes Wolfsmanagement durch, fünf Bundesländer sind derzeit teilweise im Wolfsmanagement aktiv oder im Aufbau: Brandenburg befindet sich in der Konstituierung, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben Grundlagen geschaffen, die durch geringe Wolfszahlen noch keiner vollständigen Belastung eines umfassenden Akzeptanz- und Konfliktmanagements unterliegen.
Nach einer Habitatanalyse des Bundesamtes für Naturschutz sei zukünftig mit einer Wolfspräsenz in dreizehn Bundesländern zu rechnen. Aus NABU-Sicht steht damit eine weitere Intensivierung des Abstimmungsbedarfs im Wolfsmanagement bevor: So sollten künftig Bestandsermittlung, Herdenschutz, Kompensationsregelungen und Öffentlichkeitsarbeit länderübergreifend abgestimmt werden.
Das deutlich Defizite bei der Koordinierung des Wolfsschutzes vorliegen, zeigt die Qualität der Antwort der Bundesregierung: Auf die Frage nach der Anzahl illegal getöteter Wölfe in den vergangenen fünf Jahren nennt sie zwei Fälle. Tatsächlich sind aus dem Zeitraum sieben Fälle aktenkundig. „Der NABU hat diese ergänzt. Nun wird auch deutlich, dass unzulässiges Vorgehen einzelner Personen gegen Wölfe deutlich häufiger vorkommt und hinsichtlich einer unbekannten Dunkelziffer durchaus mehr Beachtung finden sollte“, so NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil 0172-6453537
Fehlende Fälle illegaler Tötung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion:
1) 15.08.2007, weibl., Fundort Rochauer Heide bei Luckau (Brandenburg), Täter unbekannt, geschossen (*)
2) 22.01.2009, Alter 8 Mon., weibl., Fundort südl. Tagebau Reichwalde (Sachsen), Herkunft Nochtener Rudel / Wurf 2008, Täter unbekannt, geschossen (*)
3) 02.05.2011, Alter Einjährig, weibl., Fundort nördl. von Kosel bei Niesky (Sachsen), Herkunft Nochtener Rudel / Wurf 2010?, Täter unbekannt, geschossen (*)
4) 02.12.2011, Alter Welpe, weibl., Fundort Waldweg südl. Driewitz (Sachsen), Herkunft Milkeler Rudel / Wurf 2011, überfahren. Nach der aufgenommen Spurenlage war davon auszugehen, dass es sich um eine vorsätzliche Tötung mittels eines Kraftfahrzeugs handelte. Das Tier wurde durch einen beiderseits gezäunten Waldwegs gehetzt und schließlich überfahren. Die Staatsanwaltschaft Bautzen hat dahingehend ermittelt.
5) 15.12.2007, männlich, Fundort Gedelitz (Niedersachsen), min. drei Schützen, Verfahren gegen einen Angeklagten laufend, geschossen
(*) Abschüsse erfolgten trotz strenger Unterschutzstellung der Art. Es wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei allen drei Fällen sind diese inzwischen eingestellt worden, ohne dass Täter ermittelt wurden.
Quellen (1-4): Sächsisches Wolfsmanagement des Staatsministeriums für Umwelt, Informationsplattform www.wolfsregion-lausitz.de
Quelle (5): Staatsanwaltschaft Lüneburg, (Cs 3105 Js 32148/07)
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