NABU fordert strenge Strafe für geplanten illegalen Wolfsfang
Prozess vor Amtsgericht Zossen beginnt
Zossen – Zum Start des Prozesses um zwei illegale Fanganlagen vor dem Amtsgericht Zossen fordert der NABU strenge Strafen. Angeklagt ist der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes. In dem Forstgut werden zahlreiche Schalenwildarten, insbesondere Rothirsche und Mufflons gehalten. Der NABU geht davon aus, dass störende Wölfe beseitigt werden sollten. Im Winter 2011/2012 wurden in Brandenburg, im Raum Baruth-Johannismühle (Landkreis Teltow-Fläming) zwei Zaunanlagen gefunden, die nach Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dies ist nach 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten. Weiterhin wird damit gegen den Tierschutz, das Jagd- und Forstrecht verstoßen.
Dabei handelt es sich um zwei Zaunanlagen von etwa drei Metern Höhe und einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. In beiden Anlagen wurden jeweils drei Schafe gehalten. Es waren Eingänge von ca. ein Meter Höhe in der Art eingebaut, dass ein um den Zaun laufender Wolf in eine Schleuse gelangen und schließlich aus der Anlage nicht mehr entkommen könnte. Der Zaun war entsprechend der Schutztechnik für Herdenschutz gegen Wölfe mit einem Untergrabungsschutz versehen. Ein Wolf wäre damit dem Betreiber der Anlage hilflos ausgeliefert gewesen.
Es wäre auch denkbar gewesen, dass sich freilaufende Hunde in diese Fanganlagen verirren, was ebenso gegen das Tierschutz -und Jagdrecht verstoßen würde. Die Behauptung jedoch, man würde mit diesen Anlagen wildernde Hunde fangen wollen, wäre aus NABU-Sicht unsinnig, weil Übergriffe von Hunden auf Wild in Brandenburg selten und maximal sporadisch auftreten. Aus Sicht des NABU ist der illegale Fang von Wölfen nicht nur billigend in Kauf genommen worden, sondern war gezielt die Funktion der Anlage. NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: „In dieser Anlage vereinigten sich die Erfahrungen aus historischen Wolfsfanganlagen mit den neuesten Erkenntnissen, wie Zäune beschaffen sein müssen, um für Wölfe unüberwindbar zu sein. Sinn und Zweck der Anlage war allein der Fang von Wölfen.“
Seit 2007 ist das Vorkommen von Wölfen in dieser Region nachweislich belegt. Im August 2007 wurde in der benachbarten Rochauer Heide ein illegal erschossener Wolf gefunden. Ein Täter konnte nie ermittelt werden. Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Tierart. Eine Nachstellung ist nach 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten und kann mit einer Strafe bis zu fünf Jahren Haft oder bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Verhandlung:
Amtsgericht Zossen, Gerichtstr. 10, 15806 Zossen
4.3.2014, 9.00 Uhr, Saal 110, Ds 250/13 Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Vorwurf der Errichtung von Fanganlagen für Wölfe)
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil 0172-6453537
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