Misshandelte Heimkinder schnellstmoeglich entschaedigen
Zur Einbringung des interfraktionellen Antrags „Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen“ erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Marlene Rupprecht:
Der Deutsche Bundestag erkennt Leid und Unrecht an, das ehemaligen Heimkindern in der alten Bundesrepublik und in der DDR widerfahren ist und bedauert dies zutiefst. Der Deutsche Bundestag will allen Opfern von Misshandlungen wirksam, gleichermassen und diskriminierungsfrei helfen. Dieses wichtige Signal sendet der interfraktionelle Antrag an die ehemaligen Heimkinder.
Bereits zum 1. Januar 2012 soll mit der Entschaedigung der Opfer begonnen werden koennen. Entsprechend den Empfehlungen des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren wird die Bundesregierung aufgefordert, zuegig einen Fonds oder eine Stiftung mit einer Finanzierung von 120 Millionen Euro ins Leben rufen. 100 Millionen Euro sind fuer Folgeschaeden der Heimerziehung, 20 Millionen Euro fuer den Rentenersatzfonds vorgesehen. Der Runde Tisch hat das Leid und Unrecht ehemaliger Heimkinder in der Bundesrepublik behandelt und Loesungsvorschlaege unterbreitet, die mit dem interfraktionellen Antrag nun umgesetzt werden.
Unrecht und Leid erlitten Kinder und Jugendliche in Heimen, Behinderteneinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Bundesrepublik sowie in der ehemaligen DDR. Dieses Leid muss aufgearbeitet und rehabilitiert werden.
Alle Opfergruppen muessen einen gleichwertigen Zugang zu Beratung, materiellen und finanziellen Hilfen haben.
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