Messgeräte für Wasser und Wärme müssen geeicht sein. Verantwortlich ist der Vermieter. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Es gibt aber eine einfache Lösung.
Warmwasser, Kaltwasser und der Wärmeverbrauch werden im Haushalt zuverlässig über Messgeräte erfasst – wenn diese Geräte genau arbeiten. Um das sicherzustellen, sieht das Gesetz eine Eichpflicht vor. Weil manche Geräte durch Schmutz- und Kaltablagerungen mit der Zeit ungenauer werden können, müssen sie in regelmäßigen Abständen nachgeeicht oder durch neue geeichte Geräte ausgetauscht werden. Für Wärmezähler und Warmwasserzähler gilt eine Frist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler müssen alle sechs Jahre überprüft werden.
„Wann das Gerät zuletzt geeicht wurde, lässt sich direkt von der Eichmarke auf den Geräten ablesen. Eigentümer oder Verwalter sollten regelmäßig überprüfen, ob die Eichfrist abgelaufen oder die Eichkennzeichnung beschädigt ist. Dann darf das Gerät oder der Zähler nicht mehr für Abrechnungszwecke verwendet werden“, erklärt Frank Peters, Abrechnungsexperte beim Messdienstleister Minol. Mieter haben in diesem Fall das Recht, die Abrechnung abzulehnen. Der Vermieter muss stattdessen eine ersatzweise Pauschalabrechnung stellen, die der Mieter dann um 15 Prozent kürzen darf. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Mess- und Eichgesetztes kann die Behörde ein Bußgeld verhängen – erfahrungsgemäß bis zu 300 Euro pro Messgerät. Zur Eichpflicht gehört außerdem, dass seit dem 1. Januar 2015 alle neuen oder erneuerten Messgeräte bei den zuständigen Eichbehörden ange-zeigt werden müssen.
Miete als Königsweg
Wer sich den Aufwand ersparen will, für den gibt es eine einfache und wirtschaftliche Methode, allen Vorschriften gerecht zu werden: die Miete der Messgeräte bei einem professionellen Mess- und Abrechnungsdienstleister. Dafür bietet Minol einen umfassenden Service für Vermieter und Verwalter. Dieser umfasst die Überwachung aller Eichfristen und sonstiger gesetzlicher Vorhaben, den Austausch ungeeichter Geräte sowie die vorgeschriebene Anmeldung der Messgeräte bei der Eichbehörde.
Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile: Es fallen zum Beispiel keine Investitionskosten für die Geräteausstattung an. Die Messtechnik ist immer auf dem aktuellen Stand, defekte Geräte tauscht Minol ohne Mehrkosten automatisch aus. Damit ist der Eigentümer immer auf der sicheren Seite. Und der Mieter kann sich sicher sein, dass seine Heizkostenabrechnung ganz genau stimmt.
Die Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG ist ein weltweit führender Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Sie gehört zur familiengeführten Minol-ZENNER-Gruppe. Hauptsitz von Minol ist Leinfelden-Echterdingen, 20 Niederlassungen sichern die Präsenz in ganz Deutschland. Rund um die Abrechnung der Energiekosten bietet Minol eine Reihe von Services, um die Betriebskosten zu minimieren und Immobilien rechtssicher zu verwalten – darunter die Legionellenprüfung des Trinkwassers und ein Service rund um Rauchwarnmelder. Die Tochtergesellschaft Minol Energie hat sich auf Erdgas für die Wohnungswirtschaft spezialisiert. Zur Unternehmensgruppe gehört weiter die ZENNER International GmbH & Co. KG in Saarbrücken. Sie produziert und vertreibt Messtechnik für globale Märkte. Minol und ZENNER haben weltweit mehr als 2.000 Mitarbeiter und sind in mehr als 60 Ländern mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern vor Ort. Mehr Informationen unter www.minol.de
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