Ministerin Steffens: Erklärungslösung zügig im Transplantationsrecht verankern
7. September 2011
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Mit dem Ziel, mehr Menschen als potentielle Organspenderinnen und Organspender zu gewinnen, hat Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (7. September 2011) in Düsseldorf einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung einer Erklärungslösung vorgestellt. „Alle Bürgerinnen und Bürger sollten bei Ausstellung oder Änderung von Personalausweisen oder Reisepässen dazu aufgefordert werden, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und anschließend eine Entscheidung treffen, die im Ausweisregister dokumentiert wird.“
Ein entsprechender Antrag aus Nordrhein-Westfalen liegt dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates vor, der sich in seiner heutigen Sitzung im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen des Transplantationsgesetzes mit dem Thema Organspende befasst. „Angesichts der breiten und engagierten gesellschaftlichen und politischen Diskussionen in den vergangenen Monaten liegen inzwischen genügend Vorschläge auf dem Tisch, in welcher Form und zu welchen Anlässen die Bürgerinnen und Bürger sich zur Organspende erklären sollten. Mit dem Antrag aus Nordrhein-Westfalen wollen wir ein Zeichen setzen, wie die Umwandlung der bisherigen Zustimmungslösung in eine Erklärungslösung im Transplantationsrecht konkret aussehen könnte, damit der Bund zügig zu einer neuen Regelung kommt.“
Auf der letzten Gesundheitsministerkonferenz hatten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer bereits einstimmig dafür ausgesprochen, die derzeit im Transplantationsgesetz verankerte erweiterte Zustimmungslösung in eine Erklärungslösung umzuwandeln.
Die Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen, die notwendige Änderungen im Transplantationsgesetz aufzeigen, hat Ministerin Steffens auch an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages übermittelt. In persönlichen Anschreiben bittet sie die Fraktionsvorsitzenden, sich im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens für die Verankerung der Erklärungslösung im Transplantationsrecht einzusetzen.
Die Entscheidungen zur Organspende müssten für Transplantationsmedizinerinnen und -mediziner rund um die Uhr abrufbar sein. Durch eine Koppelung der Befragung an die Beantragung und Ausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses wäre sicher gestellt, dass sich jeder Mensch im Laufe seines Lebens mehrfach mit dem Thema Organspende auseinandersetzt.
Die Änderungsanträge sowie das Schreiben der Ministerin an die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages finden Sie unter www.mgepa.nrw.de.
Weitere Informationen:
14 Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG) besteht immer noch ein gravierender Mangel an Spenderorganen. Deutschlandweit warten etwa 12.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Allein in Nordrhein-Westfalen stehen rund 3.800 Menschen auf der Warteliste. Die Gründe für diesen Mangel sind vielfältig. Unbestritten ist, dass die Beteiligung der Krankenhäuser, die Kooperation und Kommunikation der verschiedenen Akteure und Verantwortlichen, aber auch die Sensibilisierung und Ansprache der Bevölkerung und die Verbreitung von Organspendeausweisen eine Rolle spielen.
Regelmäßige Befragungen der Bevölkerung zeigen, dass es zwar eine große Bereitschaft in der Bevölkerung gibt, nach dem Tod Organe zu spenden, dass aber nur 25 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Das ausdrücklich dokumentierte Bekenntnis zur Organspende und die allgemeine Bereitschaft klaffen weit auseinander.
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
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