Minister Schneider: „Top Ausbildung für Sozialversicherungsfachangestellte bei den Trägern in Nordrhein-Westfalen“
Zufriedenheitsstudie für den Ausbildungsberuf für Sozial- versicherungsfachangestellte
Düsseldorf, 20.07.2011
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat eine Studie zur Zufriedenheit der Auszubildenden im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten, die bei den unter der Aufsicht des Landes stehenden Sozialversicherungsträgern ausgebildet werden, veröffentlicht.
Sozialversicherungsfachangestellte werden sowohl als Angestellte im öffentlichen Dienst bei allen Sozialversicherungsträgern, aber auch bei vielen Städten und Gemeinden oder in Betrieben der freien Wirtschaft eingesetzt. Ihre vertieften Kenntnisse im deutschen Sozialrecht in Verbindung mit Fächern wie etwa Marketing und Akquise sorgen für ein breites Spektrum an beruflichen Einsatzmöglichkeiten.
Minister Guntram Schneider zeigte sich mit den Ergebnissen der Studie äußerst zufrieden.
Über 90 Prozent der Auszubildenden gaben an, „sehr zufrieden“ (35 Prozent) oder „zufrieden“ (60 Prozent) mit ihrer Ausbildung zu sein. Mit Werten von über 90 Prozent wurde auch die fachliche Qualität der betrieblichen Ausbildung als „gut“ (48 Prozent) bis „sehr gut“ (45 Prozent) bewertet.
Insbesondere die gute Betreuung der Auszubildenden in den Ausbildungsbetrieben wurde dabei hervorgehoben. So gaben 98 Prozent an, dass in ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsleitung existiert, die die Ausbildung koordiniert und als permanenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Gut 87 Prozent der Auszubildenden gaben an, dass ihnen Arbeitsvorgänge „immer“ (53 Prozent) bzw. „häufig“ (34 Prozent) erklärt werden.
Erfreulich ist auch, dass 74 Prozent aller Auszubildenden angaben, dass sie „nie“ Tätigkeiten verrichten müssen, die eindeutig nicht zu ihrer Ausbildung gehören (so genannte ausbildungsfremde Tätigkeiten) und etwa 22 Prozent angaben, dass dies nur „manchmal“ der Fall sei.
Aber auch die fachliche Qualität der Berufskollegs, die in diesem sehr fachspezifischen, auf das Sozialversicherungsrecht zugeschnittenen Beruf, keine leichte Aufgabe zu bewältigen haben, wurde überwiegend mit „gut“ (48 Prozent) bis „sehr gut“ (9 Prozent) bezeichnet. Allerdings gibt es bei den 15 bewerteten Berufskollegs eine breite Spreizung der „guten“ bis „sehr guten“ Bewertungen von 27 Prozent bis fast 85 Prozent.
Wo viel Licht ist, ist auch Schatten. So gaben nur knapp zwei Drittel der ehemaligen Auszubildenden an, dass sie die Ausbildung noch einmal machen würden. Die Gründe dafür scheinen allerdings nicht in der Ausbildung selbst, sondern z. B. in der Entlohnung und der Qualität der nach der Ausbildung folgenden Beschäftigung zu liegen. Hierüber werden sich die Sozialversicherungsträger Gedanken machen müssen.
Nach den Worten von Minister Schneider ist Grundlage für die große Zufriedenheit der Auszubildenden neben deren persönlicher Einsatzbereitschaft die hohe Professionalität und Fachkompetenz sowie das persönliche Engagement aller Ausbildungsverantwortlichen. Hierzu gehören neben den Ausbildungsbetrieben auch die Berufskollegs und nicht zuletzt die Umschulungseinrichtungen, die den Umgeschulten mit diesem qualifizierten Ausbildungsberuf wieder den Einstieg in eine solide berufliche Existenz ermöglichen.
Die Ausbildung zu Sozialversicherungsfachangestellten gilt als anspruchsvoll und bietet den Absolventen gute berufliche Perspektiven. Minister Schneider: „Besonders erfreulich ist, dass je nach Träger 85 bis 95 Prozent der Auszubildenden angaben, nach erfolgreichem Abschluss in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, 60 Prozent davon sogar unbefristet.“
Die Studie steht auf unserer Internetseite www.mais.nrw.de zum Download zur Verfügung.
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
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