Minister Schneider: Bei jeder dritten Lichterkette fehlen wichtige Sicherheitshinweise
Arbeitsministerium untersucht elektrische Weihnachtsbeleuchtung
Düsseldorf, 14.12.2011 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Bei etwa einem Drittel der elektrischen Lichterketten und anderen Leuchtdekorationen fehlen die vorgeschriebenen Informationen wie etwa wichtige Warnhinweise. Dies ist das Ergebnis einer Kontrollaktion im Auftrag des NRW-Arbeitsministeriums.
„Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Rechtsverstöße, die für Verbrauchende üble Folgen haben können“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute (14. Dezember 2011) in Düsseldorf zur Vorstellung der Untersuchungsergebnisse. „Wenn bei einer Lichterkette der Hinweis fehlt, dass sie nur in geschlossenen Räumen genutzt werden darf, kann es gefährlich werden, wenn sie im Freien angebracht wird.“
Zudem wurde das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) bei 15 Prozent der damit gekennzeichneten Produkte zu Unrecht verwendet. „Hier wird vorgegaukelt, dass ein unabhängiges Labor dieses Produkt auf seine Sicherheit hin untersucht hat“, sagte der Minister. Die missbräuchliche Verwendung des GS-Zeichens wird mit Bußgeldern geahndet.
Der Verkauf von elektrischen Lichterketten und Leuchtdekorationen ist in den letzten fünf Jahren in Deutschland um das Zweieinhalbfache angestiegen. Vor diesem Hintergrund hatte das NRW-Arbeitsministerium die für die Kontrolle der Produktsicherheit zuständigen Bezirksregierungen angewiesen, in der Vorweihnachtszeit solche Artikel in Baumärkten, Gartencentern, Drogeriemärkten, Warenhäusern, sogenannten Billigmärkten und auf Weihnachtsmärkten zu kontrollieren.
Insgesamt wurden in den letzten Wochen 326 Produkte überprüft. Rund ein Drittel genügte nicht den EU-Anforderungen hinsichtlich der Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher wie beispielsweise Warnhinweise und Bedienungsanleitung. Von den 326 überprüften Produkten hatten 227 ein GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“). 15 Prozent dieser mit dem GS-Zeichen versehenen Produkte trugen das Zeichen zu Unrecht, da die angebliche Untersuchung durch ein unabhängiges Labor gar nicht stattgefunden hatte.
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