Minister Schneider begrüßt Mindestlohn in der Zeitarbeit: Weitere Schritte müssen folgen

Düsseldorf (pressrelations) –

Minister Schneider begrüßt Mindestlohn in der Zeitarbeit: Weitere Schritte müssen folgen


Düsseldorf, 20.12.2011

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Zur heutigen Entscheidung des Bundeskabinetts, ab dem 1. Januar 2012 einen Mindestlohn in der Zeitarbeit einzuführen, erklärt Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider:

„Die Einführung der sogenannten Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit kommt leider mit einem Jahr Verzögerung. Bereits Ende 2010 hatte der Vermittlungsausschuss eine entsprechende Entscheidung zum Sozialgesetzbuch II getroffen“, erklärte Schneider am 20. Dezember 2011 in Düsseldorf.

„Dies kann aber nur der erste Schritt sein“, betonte der Minister. Nordrhein-Westfalen werde sich für weitere Regulierungen in der Zeitarbeit einsetzen. „Wir wollen Equal Pay ? gleichen Lohn für gleiche Arbeit an gleichem Ort. Und wir brauchen die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots. Denn es ist nicht haltbar, dass Zeitarbeitsfirmen Beschäftigte nur für die Dauer ihres Einsatzes in einem Betrieb einstellen“, sagte der Minister.

„Wir brauchen auch eine Regelung für eine Höchstüberlassungsdauer, damit Firmen nicht immer wieder erneut Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entleihen und damit ihre Stammbelegschaft ersetzen“, erklärte Schneider.

Deshalb sei das, was die Bundesregierung jetzt umsetze, nur der Beginn einer notwendigen Entwicklung. Weitere Schritte müssten folgen. Und: „Ein Ersatz für einen allgemeinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ist die heutige Entscheidung aber nicht“, unterstrich Minister Schneider.

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