MEINHARDT: BAföG-Urteil des BVerfG schnell umsetzen
BERLIN. Zur BAföG-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Patrick MEINHARDT:
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Haltung der FDP zum Teilerlass der BAföG-Schulden für besonders schnelle und gute Studierende.
In der jüngsten BAföG-Modernisierung haben wir genau diese Teilerlassregelung abgeschafft. Der erhebliche bürokratische Aufwand, insbesondere bei den zur Ermittlung der maßgeblichen Ecknoten und Vergleichskohorten berufenen Prüfungsämtern, war dabei ein zentraler Punkt.
Für die FDP-Fraktion war die unausgewogene Verteilung der Erlass-Chancen wegen der je nach Studiengang unterschiedlichen Beschleunigungspotentiale ausschlaggebend. Dies ist jetzt auch die Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Deswegen haben wir Liberale uns dafür eingesetzt, dass es diese Regelung im 23. BAföG-Änderungsgesetz nicht mehr gibt.
Für besonders talentierte Studierende wird es neben der Förderung durch die Begabungsförderungswerke künftig das Deutschlandstipendium geben.
Jetzt muss das Bundesbildungsministerium aufzeigen, wie wir rückwirkend einen fairen Weg finden, mit dem das Bundesverfassungsgerichtsurteil zügig umgesetzt werden kann. Darüber hinaus muss die im 23. BAföG-Änderungsgesetz geschaffene Übergangsfrist schnellstmöglich geprüft werden.
Kontakt:
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143
http://pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=461163&aktion=jour_pm