Mein Haus für deins: Urlaub zum Nulltarif

Tipps für einen sorglosen Haustausch
Mein Haus für deins: Urlaub zum Nulltarif

Suche Rom, biete Berlin: Eine spannende und preisgünstige Alternative zum Pauschalurlaub sind Ferien bei anderen Leuten zu Hause – im Tausch gegen die eigenen vier Wände. Da die Hotelkosten wegfallen, lässt sich beim Haustausch auf Zeit viel Geld sparen. Die Interessenten finden über das Internet zueinander. Doch viele Menschen fühlen sich unwohl bei dem Gedanken, dass fremde Menschen in ihr Heim einziehen. Tipps für einen entspannten Urlaub im fremden Heim gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Ein schmuckes Appartement in Paris, eine Wohnung mit Meerblick an der Côte d“Azur oder ein geräumiges Haus in Neuseeland – all das kann man gratis haben. Möglich wird die Ferien-Unterkunft zum Nulltarif mit einem Haus- oder Wohnungstausch auf Zeit. Das Prinzip ist einfach: Urlaubssuchende ziehen für einen begrenzten Zeitraum in die Wohnung oder das Haus ihres Tauschpartners ein – und überlassen diesem dafür die eigenen vier Wände. Diese Urlaubsvariante bietet nicht nur finanzielle, sondern auch praktische Vorteile: Oft stehen Spielzimmer für die Kinder und eine voll eingerichtete Küche bereit. Sogar das Auto der Tauschfamilie darf unter Umständen mit benutzt werden. Das Konzept wird immer beliebter: Mittlerweile machen jedes Jahr tausende Deutsche auf diese Art Ferien. „Haustausch ist eine unschlagbar günstige Form des Urlaubs“, sagt Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Doch man muss ein gewisses Maß an Aufgeschlossenheit, Vertrauen und Flexibilität mitbringen, um die Reise sorglos genießen zu können.“

Suche über Internet
Die Vermittlung der privaten Unterkünfte erfolgt über das Internet: Dutzende von Tauschbörsen bieten ihre Dienste an, etwa www.haustauschferien.com, www.homelink.de und www.haustausch.de. Gegen eine Jahresgebühr von ca. 100 Euro können die Nutzer auf ein weltweites Angebot zugreifen. „Mitmachen dürfen Mieter ebenso wie Hauseigentümer“, erklärt die D.A.S. Juristin, „allerdings sollten Mieter den Vermieter über den Haustausch informieren. Ein Mieter hat zwar ein Recht, Gäste bis zu sechs Wochen ohne Erlaubnis des Vermieters aufzunehmen (so genanntes Besuchsrecht). Inwieweit dies jedoch für eine Hausüberlassung an völlig Unbekannte gilt, ist von den Gerichten nicht ausreichend geklärt.“
Eine Garantie, dass man einen Tauschpartner findet, gibt es zudem nicht. „Wenn man in einer touristisch weniger beliebten Region lebt, kann das durchaus schwierig werden“, gibt die Juristin zu bedenken. Allgemein gilt: Je offener man die Suche gestaltet und sich nicht auf bestimmte Orte festlegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, sich mit jemandem einig zu werden.

Keine falschen Erwartungen wecken
Die Agenturen ermöglichen übrigens nur die Kontaktaufnahme. Wenn es Beschwerden gibt, können sie das betreffende Mitglied zwar sperren. Die Verantwortung für Streitigkeiten übernehmen sie aber nicht. „Es empfiehlt sich daher dringend, genaue Absprachen zu treffen“, betont die Juristin. „So lässt sich vermeiden, dass hinterher Probleme auftreten.“ Geklärt werden sollte zum Beispiel, wie viele Personen einziehen werden, was alles benutzt werden darf, ob Haustiere erlaubt sind oder an wen sich die Gäste im Falle von Schwierigkeiten wenden können.
Wer tauschen will, muss zunächst bei einem der Anbieter ein Profil anlegen. Wichtig ist, die eigenen vier Wände vorteilhaft, aber ehrlich darzustellen. Dabei hilft es, möglichst viele Fotos von der Wohnung zu zeigen und die Umgebung sowie nahe gelegene touristische Attraktionen detailliert zu beschreiben. Das Profil soll möglichst viele Interessenten anlocken, aber keine falschen Erwartungen wecken.

Ohne Garantie, aber mit viel Vertrauen
Freilich ist diese Form des Urlaubs keine Lösung für jeden. Viele Menschen dürften sich unwohl mit dem Gedanken fühlen, dass Fremde in ihren Betten schlafen. Vor allem aber die Sorge um Heim und Einrichtung schreckt viele ab. Tatsächlich basiert das Verhältnis zwischen den Tauschpartnern zum großen Teil auf Vertrauen. „Garantien oder Absicherungen gibt es nicht“, warnt die D.A.S. Juristin. „Der Haustausch ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Parteien.“ Wenn es Ärger gibt, müssen die Haustauscher zusehen, wie sie ihre Rechte im Konfliktfall einfordern.
Die Veranstalter derweil betonen, dass Ängste unbegründet seien: Diebstahl und Vandalismus seien noch nie vorgekommen. „Sicherheitshalber sollte man jedoch unbedingt die Wertsachen wegschließen“, rät die Rechtsexpertin. Musterverträge für den Haus- und Autotausch bieten seriöse Agenturen direkt auf ihren Websites zum Download an.

ERGO Expertentipp: Kein Haustausch ohne einen umfassenden Versicherungscheck vor der Abreise: „Wer ohne Haftpflicht und eigene Hausratpolice losfährt, geht hohe Risiken ein“, warnen die ERGO Experten. Den Beteiligten wird empfohlen, vor dem Haustausch eine Hausrat- und eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Da einem selbst in der Gastwohnung jederzeit ein Malheur passieren kann, ist sicherzustellen, dass die Privat-Haftpflichtversicherung auch Mietsachschäden auf Reisen deckt und nicht nur bei Beschädi-gungen an gemieteten Wohnräumen eintritt, sondern auch Schäden z.B. am Mobiliar reguliert. Wenn das Auto mit verliehen wird, lohnt es sich, für diese Zeit eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und für den Ernstfall einen Ausgleich für den Verlust des Schadenfrei-heitsrabattes zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
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Kurzfassung:
Biete Berlin, suche Rom
Wie sich beim Haustausch auf Zeit böse Überraschungen verhindern lassen
Zwei Wochen Urlaub im Hotel an der Costa del Sol mit den Kindern – das können sich längst nicht alle Familien leisten. Eine günstige und spannende Alternative ist der Haustausch auf Zeit. Das Prinzip ist denkbar einfach: Eine Familie tauscht ihre Wohnung oder ihr Haus für einen vereinbarten Zeitraum mit einer anderen. Vermittelt wird über das Internet. Mittlerweile nehmen Tausende von Deutschen die Dienste einer der rund ein Dutzend Tauschbörsen in Anspruch, beispielsweise www.haustauschferien.com, www.homelink.de und www.haustausch.de. Gegen eine Jahresgebühr können Hauseigentümer ebenso wie Mieter mitmachen; das ist durch das Gastrecht abgedeckt. „Eine Garantie, dass man einen Tausch-partner findet, gibt es aber nicht“, warnt die D.A.S Rechtsschutzversicherung. Die Agenturen ermöglichen übrigens nur die Kontaktaufnahme, die Verantwortung für Streitigkeiten über-nehmen sie nicht. Es empfiehlt sich daher dringend, genaue Absprachen mit den Tausch-partnern zu treffen. Allerdings ist diese Form des Urlaubs nicht für jedermann geeignet. Vor allem die Sorge um Heim und Einrichtung dürfte viele Menschen abschrecken. Auch gibt es keine Garantie oder Absicherung: Der Haustausch ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Parteien. Sicherheitshalber sollten immerhin Wertsachen wegge-schlossen werden. Vor allem aber ist es wichtig, die Haftpflicht- ebenso wie die Hausratsver-sicherung vorab zu informieren, um sicherzustellen, dass eventuelle Schäden abgesichert sind.
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Bildquelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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