Mehr Mobilität für Europas Arbeitskräfte

Berlin (pressrelations) –

Mehr Mobilität für Europas Arbeitskräfte

Europäischen Berufsausweis und gemeinsamen Ausbildungsrahmen einführen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Dienstag den Antrag „Berufsqualifikation: Mobilität erleichtern, Qualität sichern“ zu der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:

„Wir begrüßen die Verbesserung der Freizügigkeit in Europa, die die Richtlinie ermöglicht. Diese darf allerdings nie zu Lasten des bestehenden Qualifikationsniveaus durchgesetzt werden. Der Schutz des heimischen Arbeitsmarktes hat für uns obererste Priorität. Die Zielrichtung der Richtlinie ist absolut positiv zu bewerten. Deutsche Unternehmen profitieren davon – sowohl bei der Anstellung von Fachkräften, als auch beim Export ihrer Produkte. Denn schon heute wirkt sich der Fachkräftemangel wettbewerbshemmend aus. Die Modernisierungsvorschläge sind aber genau zu prüfen.

Ein sehr wichtiger Aspekt ist der Schutz des deutschen dualen Ausbildungssystems. Der Mix aus Theorie und Praxis in der Berufsausbildung hat sich im internationalen Vergleich sehr bewährt. In Bezug auf die Festlegung einer Mindestausbildungsdauer ist Vorsicht geboten. Hier ist vor allem der Zugang zum Beruf des Krankenpflegers und der Hebamme zu schützen: Bisher ist die Voraussetzung für diese Berufe eine zehnjährige allgemeine Schuldbildung; die EU plant eine Anhebung auf zwölf Jahre. Gerade dieser Ausbildungszweig trägt aber stark dazu bei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland niedrig ist. Außerdem ist für diese Art von Berufen nicht nur die allgemeine Schulbildung von Bedeutung, sondern gerade hier zählen auch andere – menschliche -Qualitäten, wie die Bereitschaft sich mit Menschen zu beschäftigen und sich für sie einzusetzen.

Mit der Modernisierung der Richtlinie soll ein europäischer Berufsausweis und ein gemeinsamer europäischer Ausbildungsrahmen eingeführt werden. Dieser wird die EU-weite Mobilität von Arbeitskräften stark vereinfachen. Dass über die Anerkennung der Qualifikation letztlich immer das Aufnahmeland entscheidet, muss trotzdem gewährleistet sein. Ein gewisser nationaler Handlungsspielraum muss erhalten bleiben. Eine generelle Übertragung der Kompetenzen auf die EU und eine Automatisierung von Prozessen bei allen Überarbeitungsvorschlägen ist abzulehnen. Der Vorteil und das Risiko für den deutschen Arbeitsmarkt muss im Einzelfall immer abgewogen werden.“

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