Markus Arendt, Inhaber der Kanzlei Morstadt I Arendt und Vorstand des BWIZ
Unter dem Titel „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung“ hat der Vorstand der SPD Anfang September 2011 in Berlin ein Papier beschlossen, dass die programmatische Linie der Partei im Steuer- und Finanzbereich umschreibt. Die Sozialdemokraten erläutern, welche Steuern sie im Falle eines Wahlsiegs bei den nächsten Bundestagswahlen erhöhen wollen, um die Finanzausstattung des Staates zu verbessern. Nach Meinung der Experten des Baden-Württembergischen Instituts für Zukunftsgestaltung (BWIZ), die sich wissenschaftlich mit Fragen der Unternehmensnachfolge beschäftigen, sind insbesondere die Überlegungen bezüglich einer Rolle rückwärts im Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht ein Schritt in die falsche Richtung. BWIZ-Vorstand Markus Arendt sagte dazu jüngst in Offenburg: „Wer es den Familienunternehmen neidet, dass Unternehmen von einer Generation auf die nächste übertragen werden, gefährdet damit ohne Not viele tausend bislang sichere Arbeitsplätze im Mittelstand. Eine Reform der Reform, wie sie der SPD vorschwebt, trifft einseitig den Mittelstand.“
Die Reform der Erbschaftssteuer war von der aktuellen Bundesregierung im Jahr 2008 beschlossen worden. Das neue Gesetz brachte für Erben höhere Freibeträge und schuf Rechtssicherheit für den Mittelstand. Wer das elterliche Unternehmen fortführt und (gemessen an der Nettolohnsumme) die Arbeitsplätze erhält, kommt in den Genuss so genannter Verschonungsmaßnahmen und muss den Wert des geerbten Unternehmens nicht versteuern. „Die Werterhaltung ist im Mittelstand eine Existenzfrage“, sagt Arendt. „Ein Unternehmen kann auf dem Papier 10 oder sogar 20 Millionen Euro wert sein – das sagt jedoch nichts über Liquidität oder Gewinne aus und schon gar nichts über die finanziellen Möglichkeiten von innerfamiliären Nachfolgern.“ Im Gegenteil: In vielen mittelständischen Unternehmen werde das verdiente Geld gleich wieder reinvestiert. Markus Arendt, der auch aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Morstadt l Arendt zahlreiche Unternehmensnachfolgen begleitet hat, verdeutlicht: „Wenn man bei den Verschonungsregeln Hand anlegt, werden viele Mittelständler gezwungen sein, ihr Unternehmen an einen Konzern oder einen ausländischen Investor zu verkaufen, denn das Aufbringen der Erbschaftssteuern ist für viele Unternehmer nicht darstellbar.“
2008 ist diese Diskussion unter anderem von der Familie Mack öffentlich geführt worden, die in den vergangenen Jahrzehnten mit dem Europa-Park mehr als 3000 Arbeitsplätze geschaffen haben. Ohne eine mittelstandsgerechte Gestaltung der Erbschaftssteuer, so Mack damals, sei unter Umständen ein Verkauf des Parks notwendig.
Die SPD führt ihren Vorstoß für eine Rücknahme der Erbschaftssteuerreform 2008 unter der Überschrift „Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit“. BWIZ-Vorstand und Rechtsanwalt Arendt sagt dagegen: „Man muss davor warnen, eine Neid-Debatte vom Zaun zu brechen, die ideologisch irreführend unter dem Deckmäntelchen der Gerechtigkeit geführt wird. Tatsächlich würde eine Verschärfung des Erbrechts einseitig die familiengeführten Unternehmen des Mittelstands treffen. Genau diese Unternehmen sind es aber, die den Großteil der Arbeitsplätze in Baden-Württemberg vorhalten und die in turbulenten Zeiten ihre Mitarbeiter einstehen. Das kann doch niemand wollen!?“
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