Manuela Schwesig: „Ein wichtiger Tag für die Kinderrechte:
Kinder und Jugendliche in Deutschland können ihre Rechte nun auch auf internationaler Ebene einfordern.“
Das dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen mit einem Beschwerdeverfahren für Kinder tritt in Kraft
Mit einem Beschwerdeverfahren für Kinder wollen die Vereinten Nationen (VN) die Kinderrechte international weiter stärken. Die Möglichkeit eines solchen Verfahrens wurde im dritten Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention vereinbart, das heute (Montag) in Kraft tritt.
„Das ist ein wichtiger Tag für die Kinderrechte: Von jetzt an verfügen Kinder und Jugendliche über ein Instrument, mit dem sie ihre Rechte auch auf internationaler Ebene geltend machen können“, sagte Bundesministerin Manuela Schwesig. „Damit Kinder und Jugendliche weltweit von dem Beschwerdeverfahren profitieren, müssen aber noch viele weitere Staaten dem Zusatzprotokoll zustimmen“, so Schwesig weiter.
Durch dieses Rechtsinstrument können Kinder und Jugendliche die Verletzung ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention nun vor dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes in Genf rügen. Sie haben damit die Möglichkeit sich gegen die Verletzung ihrer Rechte, insbesondere zum Schutz vor Gewalt und Misshandlungen, zu wehren oder ihr Recht auf soziale Sicherheit einzufordern.
Die VN-Kinderrechtskonvention war die letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen ohne ein entsprechendes Beschwerdeverfahren. Das Zusatzprotokoll muss von insgesamt 10 Staaten ratifiziert werden, damit es Inkrafttreten kann. Deutschland hat das Protokoll als weltweit dritter und erster europäischer Staat bereits am 28. Februar 2013 ratifiziert.
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