MAGELLAN Maritime Services GmbH: Insolvenzantrag gestellt

MAGELLAN Maritime Services GmbH: Insolvenzantrag gestellt

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

18.08.2016 – Rund 9000 Anleger haben 350 Mio. Euro in Container der Firma MAGELLAN Maritime Services GmbH investiert. Nun ist das Unternehmen insolvent. Für Oktober ist eine Gläubigerversammlung vorgesehen. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt und bündelt die Anlegerinteressen.

Das Investment

Anleger konnten von der MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) Container kaufen. Es handelt sich hierbei um Container, die auf dem See- und Landweg zum Einsatz kommen. Aufgrund eines zusätzlich geschlossenen Verwaltungsvertrages verpflichtete sich MMS diese Container für einen Zeitraum von zumeist 5 Jahren und einer fixen Jahresmiete von den Anlegern zu mieten. Zugleich beauftragten die Anleger MMS zur Weiter- bzw. Untervermietung der Container an Linienreedereien. Nach Ablauf der Mietdauer sollte ein sog. Rückkauf-Angebot der MMS die unkomplizierte Veräußerung der Container ermöglichen.

MAGELLAN ist insolvent

Zum Leid tausender Anleger stellte MMS nun einen Insolvenzantrag. Gründe hierfür sollen „kurzfristig und drastisch verkürzte Zahlungsziele“ seitens chinesischer Containerhersteller sowie Abrechnungsschwierigkeiten mit Linienreedereien gewesen sein. Das Insolvenzverfahren läuft vor dem Amtsgericht Hamburg (Az.: 67c IN 237/16). Mit einer endgültigen Verfahrenseröffnung ist Anfang September 2016 zu rechnen. Zwar wird die Verwaltung der Container im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung fortgesetzt. Allerdings werden die Anleger – jedenfalls vorerst -keine Zahlungen mehr erhalten.

Gläubigerversammlung

Der vorläufige Insolvenzverwalter stellt für Anfang Oktober 2016 eine Gläubigerversammlung in Aussicht. Insbesondere soll über das Schicksal von MMS abgestimmt werden. In Betracht käme eine Fortführung, Sanierung oder ein Verkauf des Unternehmens. Auch eine sog. Planinsolvenz ist möglich. Das Hauptaugenmerk sollte in jedem Fall auf die Interessen der rund 9000 Anleger gerichtet sein. Anlegern ist daher dringend anzuraten, ihre Rechte auf der anstehenden Gläubigerversammlung wahrzunehmen oder sich zumindest vor Ort vertreten zu lassen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger, die ihr Geld in MMS-Container investiert haben. „Freilich werden wir unsere Mandantschaft auf der anstehenden Gläubigerversammlung vertreten. Nach unserer Einschätzung genießen die Anleger aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung des Anlagekonzepts eine besondere Stellung. Darüber hinaus werden wir Schadensersatzansprüche in alle Richtungen prüfen. Betroffene Anleger sollten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte Stimmrechtsvollmacht erteilen und damit sicherstellen, dass sowohl ihre rechtlichen als auch wirtschaftlichen Interessen gewahrt werden“, so Rechtsanwalt Schönfleisch.

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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

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