Lockerungen im Arzneimittelwerberecht schaden der Patientensicherheit
In einem „Informationspapier“ fuer die kommende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) plant das Bundesministerium fuer Gesundheit, das Heilmittelwerberecht zu aendern. Dazu erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:
Es ist unvereinbar, unter dem Vorwand die EU-Richtlinie zur Patienteninformation umzusetzen, der pharmazeutischen Industrie neue Moeglichkeiten zur Werbung fuer ihre Produkte einzuraeumen.
Dass gerade das Werbeverbot fuer Medikamente gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage fallen soll ist unverantwortlich. Minister Bahr will offensichtlich bei den Buergerinnen und Buergern einen gewogeneren Blick auf diese Regierung erzeugen und gleichzeitig ein wenig Wirtschaftsfoerderung fuer die pharmazeutische Industrie betreiben – auf Kosten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.
Auch die Erlaubnis, dass Hersteller mit ausgewaehlten Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veroeffentlichungen werben duerfen, ist das genaue Gegenteil von dem, was Wissenschaftler und die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren fordern. Es ist anerkannte Meinung, dass die Pflicht bestehen sollte, alle Medikamentenstudien der Oeffentlichkeit zugaenglich zu machen, damit Aerzten und Patienten eine umfangreiche und ausgewogene Information moeglich ist. Und nun soll es den Herstellern erlaubt werden, zu Werbezwecken auf von ihnen ausgewaehlte Studien zu verweisen, die das Medikament natuerlich in das gewuenschte Licht ruecken und Nebenwirkungen und eventuelle Risiken fuer die Menschen ausblenden.
Ein absoluter moralischer Tiefpunkt ist die Moeglichkeit Patientenschicksale und Krankengeschichten zu Werbezwecken zu instrumentalisieren. Das ist nicht nur vom ethischen Standpunkt aus gesehen verwerflich, sondern widerspricht auch den grundlegenden Ideen von evidenzbasierter Medizin.
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