Lloyd Flottenfonds XII: MS Daphne Schulte insolvent
Die seit Jahren anhaltende Krise der Schifffahrt hat den Lloyd Flottenfonds XII erreicht. Die Gesellschaft des Massengutfrachters MS Daphne Schulte ist insolvent.
Als Folge der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handelsschifffahrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ein Ende der Krise ist nach wie vor nicht in Sicht und hat nun auch den im September 2008 aufgelegten Lloyd Fonds Flottenfonds XII erreicht. Der Fonds investierte in die drei Bulker MS Dora Schulte, MS Diana Schulte und MS Daphne Schulte. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Ihr Geld ist nun in Gefahr. Denn das Amtsgericht Niebüll hat am 5. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS „Daphne Schulte“ Shipping GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).
Damit stehen der Fondsgesellschaft nur noch zwei Schiffe zur Verfügung, die die notwendigen Erträge generieren müssen. Leichter dürfte es dadurch nicht werden. Anleger des Lloyd Flottenfonds XII, die um ihr Geld fürchten, können sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, um ihre Interessen zu wahren und ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als renditestarke und gleichzeitig sichere Geldanlage dargestellt. Als der Lloyd Flottenfonds XII im September 2008 emittiert wurde, zeichnete sich die globale Finanzkrise mit ihren Auswirkungen bereits ab. Etliche Schiffsfonds wurden von dieser Entwicklung getroffen und Anleger haben in den vergangenen Jahren dadurch viel Geld verloren. Allerdings hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch über die bestehenden Risiken bei Beteiligungen an Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Nach den Erfahrungen der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte ist diese Aufklärung häufig nicht erfolgt. Bestehende Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage wurden vielfach verschwiegen oder nur völlig unzureichend erwähnt. In Fällen einer solchen Falschberatung können häufig Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.
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