Leutheusser-Schnarrenberger zum Fall Edathy

München (pressrelations) –

Leutheusser-Schnarrenberger zum Fall Edathy

Zum Rücktritt des CSU-Landwirtschaftsministers Friedrich nach Bekanntwerden seiner Rolle im Fall Edathy sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Es hätte diese Weitergabe der Information nicht geben dürfen, auch wenn man das immer mit dem Blick auf die künftige Konsolidierung einer Koalition versucht hat zu erklären“, so die ehemalige Bundesjustizministerin im Bayerischen Rundfunk (Bayern 2, radioWelt am Morgen) über die Weitergabe von Informationen an die SPD.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich kritisch zum aktuellen Verhalten der Politik im Fall Edathy. Es müsse eine klare Trennung zwischen Politik und Strafverfolgung geben: „Was ich am verheerendsten finde ist, dass da so ein Verständnis da ist, dass es keine Grenze zwischen Politik und Strafverfolgung geben könnte. Und das ist ja das, was gerade unseren Rechststaat ausmacht. Die strikte Trennung. Staatsanwaltschaft und Polizei, die muss ihrer Aufgabe nachkommen, frei von irgendwelchen Einflüssen oder Nachfragen oder sonstigen Interessen von anderer Seite, dass auf keinen Fall der Eindruck entstehen kann, man versuche sich hier den Rechststaat zu eigen zu machen.“ Das verunsichere derzeit viele Bürger.

Die ehemalige Bundesjustizministerin sagte zu den noch bestehenden Grauzonen in der Rechtssprechung hinsichtlich Kinderpornographie, nach denen noch nicht jeglicher Handel mit Bildern verboten ist, dass die Rechtssprechung einen langen Weg seit den Neunzigern genommen hat. Inzwischen sei nicht nur der Besitz und Handel von kinderpornographischen Bildern unter Strafe gestellt, sondern auch das Ansehen von Schriften im Internet. Dennoch müssten die Bestimmung noch weiter verschärft werden. „Immer, wenn Nacktbilder von Kindern in den Handel eingebracht werden, ein Geschäft gemacht werden soll, Gewinn erzielt werden soll, soll Strafbarkeit einsetzen“, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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