Land senkt die Hürden für Volksbegehren
Innenminister Jäger: „Instrumente unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt“
Für die Bürgerinnen und Bürger in NRW wird es künftig einfacher, sich auf Landesebene unmittelbar an der politischen Willensbildung zu beteiligen: Der nordrhein-westfälische Landtag hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das die formalen Hürden für Volksbegehren senkt. „Volksbegehren eröffnen den Bürgerinnen und Bürgern in NRW die Möglichkeit, den Gesetzgeber auf direktem Wege zu einem konkreten Gesetzesvorhaben zu veranlassen“, erklärte Innenminister Ralf Jäger heute (22.12.) in Düsseldorf. „Als Instrument unmittelbarer politischer Einflussnahme tragen sie dazu bei, dass Demokratie lebendig bleibt.“ Für ein wirksames Volksbegehren müssen die Initiatoren in NRW Unterstützungsunterschriften von etwa einer Million Stimmberechtigten vorlegen. Das verabschiedete Gesetz erleichtert die Unterschriftensammlung: So wird die Frist für deren Erfassung in amtlichen Listen von bisher acht auf achtzehn Wochen verlängert. Daneben wird eine freie Unterschriftensammlung zugelassen, für die den Initiatoren ein ganzes Jahr zur Verfügung steht.
„Diese Erleichterungen machen es künftig einfacher, die notwendige Unterstützung für das eigene Anliegen zu finden“, erklärte der Minister.
Die kurze Eintragungsfrist und der zwingende Gang zum Amt hätten in der Vergangenheit für viele eine hohe Hemmschwelle dargestellt. Laut Jäger sind die neuen Erleichterungen ein erster Schritt, Volksbegehren zu vereinfachen.
„Unser mittelfristiges Ziel muss es bleiben, auch die hohe Unterschriftenhürde zu senken“, betonte der Minister. Das derzeit geforderte Quorum von etwa einer Million Stimmen sei zu groß. Absenken lässt sich das Quorum aber nur durch eine Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung.
„Dafür ist ein breiter parlamentarischer Konsens erforderlich“, führte der Minister aus. „Wir werden weiter daran arbeiten.“ Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte im Juli 2010 setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt werden. Anfang Dezember hatte der nordrhein-westfälische Landtag die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt. „Nicht theoretische Optionen entscheiden über die Qualität von Demokratie, sondern die tatsächliche Beteiligung der Menschen“, betonte der Minister.
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