Kultusministerin Dorothea Henzler bekräftigte heute ihre Aussage, dass die Inklusion in Hessen auf einem guten Weg ist. Das werde nicht nur dadurch belegt, dass 95,6 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Hessen die Regelschule besuchen. Dass es in Hessen auch vergleichsweise wenige Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf gebe, unterstreiche die gute Situation in Hessen. Ein förmlich festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf könne oftmals durch vorbeugende Förderaßnahmen vermieden werden. „Von den rund 1500 Förderschullehrerstellen in der allgemeinen Schule sind über 900 außerhalb des Gemeinsamen Unterrichts eingesetzt“, so Henzler.
Über 900 Förderschullehrerstellen stünden für Kinder mit Schwierigkeiten im Lernprozess zur Verfügung, auch ohne Feststellungsverfahren. Sie seien ab dem ersten Schultag dafür da, die Kinder und ihre Lehrerinnen und Lehrer in den Bereichen Lernen und Erziehen zu unterstützen. „Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Hörens, des Sehens, der Motorik oder bei Krankheit werden individuelle Hilfen angeboten“, stellte Henzler klar. Mit diesen Unterstützungsmaßnahmen gelinge es, vielen Kinder die notwendige individuelle Förderung zukommen zu lassen und zum Beispiel Lernschwierigkeiten zu beheben, ohne sie zuvor einem umfangreichen Verfahren zur Abklärung ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs auszusetzen. „Damit handeln wir in Hessen seit langem im Geist einer inklusiven Schulkultur.
Wir verfügen bereits jetzt über weit mehr Förderschullehrerstellen an der allgemeinen Schule als zum Beispiel in einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung der Mehrbedarf beziffert wird“, so Henzler. In der Studie würden offenkundig nur die vorhandenen Stellen für den Gemeinsamen Unterricht zum Ausgangspunkt genommen, jedoch die präventiven sonderpädagogischen Maßnahmen nicht berücksichtigt. So liegt die Förderung im Förderschwerpunkt Lernen in Hessen bei rechnerisch 4 Stunden, während in der Studie Werte zwischen 2,6 und 3,1 Stunden genannt werden. Dass Schüler im Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ nicht nur über die 4,9 Stunden, die sie in Förderschulen erhalten, sondern mit insgesamt bis zu 11 zusätzlichen Förderstunden für die inklusive Beschulung in der allgemeinen Schule rechnen können, findet sich in der Studie ebenfalls nicht wieder. „Die Situation in Hessen ist viel besser, als es die in der Bertelsmann-Studie genannten Zahlen nahelegen“; so die Ministerin.
Bei Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf werde es immer auch Schülerinnen und Schüler geben, bei denen eine spezialisierte Förderschule besser auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen kann. Immerhin 80 Prozent der Kinder in Förderschulen erreichten hier auch einen Schulabschluss. Die Landesregierung wolle die Zahl der Kinder, die Förderschulen besuchen, zwar weiter verringern, „aber die Expertise der Förderschulen wird auch weiterhin gefragt bleiben und die Eltern werden auch künftig für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule wählen können. Im Mittelpunkt steht immer das Wohl des einzelnen Kindes, das fordert auch die UN-Behindertenrechtskonvention“, so Henzler.
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