KTG Agrar: Verdacht der Insolvenzverschleppung
Die Insolvenz der KTG Agrar SE wurde möglicherweise verschleppt. Daraus können sich Haftungsansprüche gegen den früheren Vorstand des Pleite-Unternehmens ergeben.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die KTG Agrar SE stellte Anfang Juli 2016 Insolvenzantrag. Das war möglicherweise deutlich zu spät. Wie die „Wirtschaftswoche“ online am 19. Januar 2017 berichtet, war der Agrarkonzern möglicherweise schon deutlich früher zahlungsunfähig. Unter Berufung auf ein Insolvenzgutachten des Insolvenzverwalters berichtet die „Wirtschaftswoche“, dass die Zahlungsunfähigkeit bei der KTG Agrar SE schon im Februar 2015 eingetreten sein soll. Dann wäre die Insolvenz über fast eineinhalb Jahre verschleppt worden. Entsprechend stände der Vorstand auch in der Haftung.
Dementsprechend will der Insolvenzverwalter dem Bericht zufolge auch Organhaftungsansprüche geltend machen, die im zweistelligen Millionenbereich liegen sollen. Das Geld könnte dann aus der D&O-Versicherung der ehemaligen Manager in die Insolvenzkasse fließen. Sollten die Ansprüche durchgesetzt werden können, würde das die Insolvenzmasse und damit auch die Insolvenzquote der Anleger erhöhen. Diese haben rund 340 Millionen Euro über Anleihen in die KTG Agrar investiert. Bisher wurde nur von einer äußerst geringen Insolvenzquote ausgegangen. Damit die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können, müssen sie form- und fristgerecht bis zum 17. März 2017 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Da das Unternehmen aber auch völlig überschuldet ist, müssen die Anleger nach wie vor von hohen Verlusten ausgehen. Um die Verluste zu minimieren, sollten die Anleger daher nicht nur auf die Insolvenzquote setzen, sondern auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dieser Forderungen können sich sowohl gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen richten als auch gegen Anlageberater und Vermittler. Diese hätten die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend aufklären müssen. Sollten die Risiken verschwiegen worden sein, können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
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