Krankheit schützt vor Konsequenzen nicht

Ein Arbeitnehmer darf seinen Urlaub auf keinen Fall erzwingen, sonst droht die Kündigung
Krankheit schützt vor Konsequenzen nicht

Tipps für den Alltag – Urteil

Coburg, den 16. Mai 2011

Wer eine bestehende Krankheit als Druckmittel gegenüber seinem Arbeitgeber einsetzt, riskiert die Kündigung. Zu diesem Schluss kam das Bundesarbeitsgericht (BAG 2 AZR 251/07 vom 12.03.09), wie die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung jetzt mitteilt.

Vorausgegangen war dem Urteil ein Streit zwischen Arbeitnehmer und Vorgesetztem. Obwohl der Angestellte mit einer Terminarbeit in Verzug war, beantragte er Urlaub, den ihm sein Arbeitgeber verweigerte. Die Antwort des Arbeitnehmers: Er ging zum Arzt und ließ sich krankschreiben. Darauf reagierte der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung und das BAG gab ihm Recht.

Es wertete das Verhalten des Arbeitnehmers als Pflichtverletzung. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seiner Krankschreibung tatsächlich nicht gesund war. Nach Ansicht der Richter durfte er das sich daraus ergebende Recht, der Arbeit fernzubleiben, nicht als Druckmittel benutzen. Sie sahen es als erwiesen an, dass „fehlender Arbeitswille und nicht die bestehende Arbeitsunfähigkeit (…) Grund für das spätere Fehlen am Arbeitsplatz gewesen“ war.

HUK-COBURG Versicherungsgruppe

Mit weit über neun Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Beitragseinnahmen sowie Sparbeiträge der HUK-COBURG-Bausparkasse summierten sich 2010 auf 5,2 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit deutlich über acht Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der größte deutsche Autoversicherer; in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung hat sie jeweils Platz zwei inne.
Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.

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