Kommerzielle Websites, die mit dem „+1“-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.
Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des „+1“-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und „like/gefällt mir“ anklicken – schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.
Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.
Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.
Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
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