Generell sollten die Kosten für die Erstellung eines Sanierungsgutachten/Sanierungskonzeptes durch einen Fachberater nicht als Kosten, sondern als Investition in die Zukunft des Unternehmens gesehen werden. Allen Beteiligten ist bewusst, dass in der kritischen Phase der Sanierung eines Unternehmens die Geldmittel so und so schon knapp sind. Nun sollen auch noch Kosten für eine Unternehmensberatung aufgewendet werden. Dieses Denkschema ist normal. Jedoch sollte bedacht werden, dass dies für das Unternehmen oftmals die einzige Chance ist, zu überleben. Denn ohne ein professionell erstelltes Sanierungskonzept/Sanierungsgutachten dürfen nach deutschem Bankenrecht von Banken keine Kredite mehr an das Unternehmen gegeben werden. Daneben dient ein Sanierungsgutachten für die Geschäftsleitung als Investition in die eigene rechtliche Sicherheit. Denn nur durch die Vorlage eines professionell ausgearbeiteten Sanierungsgutachten/Sanierungskonzepts, kann ein Geschäftsführer bzw. Geschäftsinhaber beweisen, dass die Unternehmensfortführung zu diesem Zeitpunkt positiv möglich war. Wurde kein Sanierungskonzept erstellt, sind die Fortführungswahrscheinlichkeiten per se schon geringer. Hinzu kommt aber noch, dass bei Fortführung ohne Sanierungsgutachten und Sanierungsbegleitung und anschließend eingetretener Krise sowie späterer Insolvenz der Geschäftsführer sehr wahrscheinlich strafrechtlich verfolgt und oftmals auch belangt wird. Auch die kreditgebende Bank kann haftungsrechtlichen Risiken ausgesetzt sein, wenn eine Sanierung ohne professionelles Sanierungsgutachten begleitet wurde.
Beratungskosten insolvenzsicher durch Vorauskasse
Zu Beginn eines Projektes ist in der Regel die Kostenfrage zu klären. Es wird bei der Erstellung von Sanierungskonzepten/Sanierungsgutachten meist zwischen aufwandsbezogenen Vergütungen, Pauschalangeboten sowie erfolgsabhängigen Vergütungen differenziert. In der Sanierungsberatung und bei der Erstellung von Sanierungsgutachten/Sanierungskonzepten ist aufgrund des hohen Risikos eine erfolgsabhängige Vergütung unüblich. In der Regel werden die Kosten für ein Sanierungskonzept aufwandsbezogen für maximal 30 Tage im Voraus per Vorkasse berechnet. Der Berater beginnt seine Tätigkeit erst nach Zahlungseingang. Das Honorar kann in Form einer Pauschale oder in Form von Tagessätzen berechnet werden. Die Bezahlung erfolgt als Vorkasse und im Sinne eines Bargeschäftes, damit die bezahlten Kosten insolvenzsicher sind. Ansonsten würde sich vermutlich kein Berater dazu bereit erklären, die sehr anspruchsvolle und haftungsträchtige Tätigkeit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes/Sanierungsgutachtens zu übernehmen, wenn er gleichzeitig damit rechnen muss, dass sein Honorar bei Nichtfortführung des Unternehmens ggf. vom späteren Insolvenzverwalter angefochten werden kann und der Berater das Honorar dann an die Masse zurückzubezahlen hätte. Sehr häufig liegen die Gründe für eine Nichtfortführung außerhalb des Einflussbereiches des Beraters, der das Sanierungskonzept erstellt hat. Nachweislich gibt es immer weniger gute und professionelle Unternehmensberater, die im Sanierungsgeschäft tätig sind. Somit ist es eine Grundvoraussetzung, dass die anfallenden Kosten in jedem Falle beglichen werden. Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens oder Sanierungskonzeptes auf Rechnung oder Zahlungsziel der angefallenen Kosten ist also nicht üblich und zu erwarten. Sollte ein Berater dem zustimmen, so darf an seiner Qualität gezweifelt werden.
Auf Qualifikation des Beraters achten
Damit die Kosten für das Honorar des Fachberaters insolvenzsicher sind, darf maximal der Aufwand für die nächsten 30 Tage per Vorkasse in Rechnung gestellt werden. Geht der Berater davon aus, dass im kommenden Monat sieben Beratungstage notwendig sein werden, darf maximal dieser Betrag als Beratungskosten im Voraus in Rechnung gestellt werden. Nach einem Monat wird dann zum Beispiel davon ausgegangen, dass weitere fünf Tage im folgenden Monat benötigt werden, so werden daraufhin fünf Tage im Voraus berechnet. Übliche Tagessätze für Unternehmensberater, die bei der Erstellung von Sanierungskonzepten mitwirken, liegen im unteren vierstelligen Bereich. Unterschiede gibt es hier vor allem bei der Frage der Fachkompetenz und Erfahrung. Einige Berater bieten spezielle Qualifikationen, breites Wissen und eine gute Ausbildung. Auch Listungen bei Kammern, Banken und Mitgliedschaften in Verbänden und weiteren Referenzen können Hinweise auf die Qualität eines Beraters geben. In einer Krisensituation sollte stets nicht der günstigste, sondern der aus Sicht des Unternehmens und der Kapitalgeber am besten passende und kompetenteste Berater beauftragt werden.
Ein weiterer Faktor bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes, der die Kosten beeinflusst, ist die Haftungssumme. Ein professioneller Berater sollte über eine mindestens sechs- oder siebenstellige Haftungssumme in seiner Beraterhaftpflichtversicherung verfügen. In der Regel wird die Haftungssumme seitens des Beraters auf eine bestimmte Summe bei der Auftragsbestätigung begrenzt. Sollte der Mandant eine höhere Haftsumme wünschen, so wird meist eine separate Versicherung abgeschlossen. Die Kosten für diese Versicherung muss in der Regel der Mandant tragen. (Jochen Mulfinger)
Die MWB Wirtschaftsberatung hat ihren Firmensitz in der Innovationsfabrik in Heilbronn. Neben den Beratungsschwerpunkten in den Themenfeldern Gründung, Businessplanung und Unternehmensnachfolge liegt die weitere Kernkompetenz in der Sanierungsberatung, der Erstellung von professioneller Finanzplanung und Sanierungskonzepten nach IDW S 6 – Standard. Hierfür liegt eine spezielle Qualifizierung des Inhabers Dipl.-Betriebsw. (FH) Jochen Mulfinger als zertifizierter Absolvent des Lehrgangs „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung DStV e.V.“ vor. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über ein professionelles Netzwerk an Steuerberatern und Rechtsanwälten zur Unterstützung in der Beratungspraxis. Weitere Informationen sind unter http://www.w-beratung.de erhältlich.
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