Konzept zur Sicherungsverwahrung steht weiter aus

Berlin (pressrelations) –

Konzept zur Sicherungsverwahrung steht weiter aus

Anlaesslich des heutigen Gespraechs der Justizstaatssekretaere der Laender im Bundesministerium der Justiz zum Thema Sicherungsverwahrung erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Das Bundesverfassungsgericht hat Bund und Laender mit Urteil vom 4. Mai 2011 zur Vorlage und Umsetzung eines neuen Gesamtkonzepts zur Sicherungsverwahrung verpflichtet. Dazu soll der Bund zunaechst Leitlinien durch ein Bundesgesetz regeln. Die Laender gingen vor dem heutigen Gespraech mit der Bundesjustizministerin davon aus, das lange angekuendigte Konzept zur Sicherungsverwahrung heute endlich vorgelegt zu bekommen – zu Unrecht wie sich jetzt herausstellt.

Die Bundesjustizministerin hat bis heute keine Festlegungen zu den wichtigsten Fragen, dass heisst Anlasstaten, Voraussetzungen der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung und Zukunft des Therapieunterbringungsgesetzes getroffen.

Die Klaerung dieser Fragen ist jedoch Voraussetzungen dafuer, dass die Laender die verfassungsgemaesse Ausgestaltung des Vollzugs regeln koennen. Hinzu kommt, dass auf die Laender Investitionen in erheblicher Hoehe zukommen. Werden die Massnahmen jedoch nicht bald umgesetzt, drohen wiederum Entlassungen gefaehrlicher Gewalt- und Sexualstraftaeter.

Die Justizministerin spielt mit der Sicherheit der Bevoelkerung.

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