Konferenz der Integrationsminister setzt falsches Signal beim Islamischen Religionsunterricht

Wiesbaden (pressrelations) –

Konferenz der Integrationsminister setzt falsches Signal beim Islamischen Religionsunterricht

Auf der heute in Saarlouis zu Ende gegangenen Integrationsministerkonferenz standen neben den Themen Gewinnung von Fachkräften, die sog. Demokratieklausel und die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen auch die verschiedenen Vorgehensweisen der Länder bei der Einführung eines Islamischen Religionsunterrichts auf der Tagesordnung. ‚So einig wir im Ziel sind, so uneins sind wir, welcher Weg der Richtige ist‘, so der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn.

Streitig war vor allem, ob das sog. Beiratsmodell nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens verfassungsgemäß ist. ‚Mich überzeugt weder der Verweis darauf, dass es ’nur‘ eine Übergangslösung sein soll, noch der Hinweis, dass die Islamkonferenz diesen Weg begrüßt. Das Grundgesetz, das die Trennung von Religion und Staat vorschreibt, gilt für alle gleichermaßen. Auch ein Verfassungsbruch auf Zeit bleibt ein Verfassungsbruch und ist nicht hinnehmbar‘, so der hessische Integrationsminister
Jörg-Uwe Hahn.

‚Bisher galt in der Integrationspolitik der Grundsatz, die Anerkennung des Grundgesetzes ist die Grundbedingung unserer Willkommenskultur. Wer jetzt Sonderrechte für einzelne Religionen einführt, verlässt diesen Weg. Wir werden dadurch in eine Diskussion getrieben, künftig auch in anderen Bereichen, etwa bei Scharia-Gerichten oder in der Bildungspolitik, Zugeständnisse machen zu müssen. Es geht letztlich um das verfassungsrechtliche Selbstbewusstsein einer Aufnahmegesellschaft. Da mache ich keine Zugeständnisse‘, so der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn.

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