Kommunen berichten über Herausforderungen der Armutsmigration
Der Staatssekretärsausschuss zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Unionsbürger tagt mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände.
Der im Januar 2014 durch die Bundesregierung eingesetzte, ressortübergreifende Staatssekretärsausschuss beschäftigt sich mit Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Zuwanderer aus den Mitgliedstaaten der EU. Er arbeitet unter der gemeinsamen Federführung des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ziel der Ausschussarbeit ist es unter anderem, ein möglichst umfassendes Bild der aktuellen Probleme zu ermitteln, die den Kommunen im Zusammenhang mit der wachsenden Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten entstehen.
Zur dritten Ausschusssitzung am 20. Februar 2014 im BMI empfängt Staatssekretärin Dr. Haber gemeinsam mit ihrem Amtskollegen Staatssekretär Asmussen aus dem BMAS Vertreter des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie verschiedener Städte und Landkreise. Im Fokus des Austauschs sollen vor allem Möglichkeiten der Unterstützung der Kommunen stehen. Den Ausschuss interessiert dabei insbesondere die Sicht der Teilnehmer zu eventuellem gesetzgeberischen Handlungsbedarf, zu möglicherweise bestehenden Vollzugesdefiziten bei der Bundesverwaltung, aber auch zu positiven fiskalischen und monetären Effekten der Zuwanderung.
Bis Ende März wird der Staatssekretärsausschuss einen Zwischenbericht vorlegen. Der Abschlussbericht soll im Juni vorliegen.
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