Koalition bereitet sich auf das Ende vor: hoehere Versorgung politischer Beamter auf Schleichwegen
Zur geplanten Erhoehung der Versorgungsbezuege politischer Beamter erklaert der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Um bis zu 635 Euro monatlich will die sonst zerstrittene Koalition ploetzlich die Versorgung politischer Beamter erhoehen, gut versteckt in einem Aenderungsantrag zu einem Gesetz, in dem es um Fachkraeftegewinnung gehen soll.
Offensichtlich rechnen CDU/CSU und FDP mit dem alsbaldigen Ende ihrer Regierungszeit und moechten ihre Getreuen noch besser absichern.
Treuherzig erklaert die Koalition, die moegliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand fuehre „gerade fuer lebensjuengere Beamte zu erheblichen Einkommenseinbussen“. Dabei geht es nicht um „kleine Beamte“, sondern vor allem um Staatssekretaere und Ministerialdirektoren, also um politiknahe Spitzenbeamte mit einem monatlichen Grundgehalt von 11.541,79 Euro beziehungsweise
9.438,27 Euro. Werden sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt, erhalten sie noch fuer drei Monate volle Bezuege und danach bis zu drei Jahre 71,75 Prozent davon; Zeit genug, um sich nach anderen Arbeitsmoeglichkeiten umzusehen oder den Lebensstil dem verringerten Einkommen anzupassen. Erst danach sinkt die Versorgung auf den Satz, der bis zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erworben wurde. Zeiten ohne Arbeitsleistung zusaetzlich mit bis zu 635 Euro monatlich versorgungssteigernd zu beruecksichtigen, ist durch nichts gerechtfertigt.
Auch ohne die europaeische Finanzkrise und die aktuelle Aufdeckung rechtsterroristischer Mordtaten wuerde kaum jemand den „Entwurf eines Gesetzes zur Unterstuetzung der Fachkraeftegewinnung im Bund und zur Aenderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ beachten. Das will die Koalition nutzen, um mit einem Aenderungsantrag im Innenausschuss eine Regelung wieder einzufuehren, die sie selbst mit dem Versorgungsreformgesetz am 3. April 1998 aufgehoben hatte. Die zutreffende Begruendung lautete damals: „Die Aenderung stellt vor dem Hintergrund der gebotenen Einschraenkung der Versorgung politischer Beamter sicher, dass die Zeit im einstweiligen Ruhestand selbst nicht mehr als ruhegehaltfaehige Dienstzeit gilt.“
Wenn CDU/CSU und FDP ihr Vorhaben nicht aufgeben, werden wir ihm mit einer oeffentlichen Anhoerung die gebotene Aufmerksamkeit verschaffen. Es ist skandaloes, einer kleinen Gruppe von Spitzenbeamten ohne Not Vorteile zu verschaffen, waehrend die Masse der Beamten in der Bundesverwaltung durch dogmatisch alljaehrlich wiederholte prozentuale Stelleneinsparungen an ihre Leistungsgrenze und darueber hinaus getrieben wird.
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