Kinofilme müssen auch für Hör- und Sehgeschädigte zugänglich sein
Fördermöglichkeiten bislang unzureichend ausgeschöpft
Der Deutsche Bundestag berät heute den Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP „Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten ? Mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte“ (Drucksache 17/7709). Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
„Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat der Deutsche Bundestag die Barrierefreiheit von Kinofilmen auf die Tagesordnung gesetzt. Auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Zugang zu Kunst und Kultur. Das ergibt sich für uns aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben die Notwendigkeit der barrierefreien Ausstattung von Filmen bereits 2009 erkannt: Mit der fünften Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) wurde ein Anreiz für das barrierefreie Abspiel gesetzt. Darüber hinaus gibt es Fördermöglichkeiten für praktisch alle Glieder der Produktions- und Verwertungskette von Filmen. Leider sind die Ergebnisse bislang unzureichend.
Daher verfolgen wir mit dem vorliegenden Antrag das Ziel, alle Beteiligten stärker für die Problematik zu sensibilisieren. Sollte sich bis zur nächsten FFG-Novelle nichts ändern, werden wir das Gesetz präzisieren müssen.
Die Audiodeskription eines 90-Minuten-Films kostet ca. 5.000 Euro, Untertitelung 1.000 Euro. Sehr kleine Summen ?gemessen an den Produktionsbudgets vieler Kinofilme und der Zahl von etwa 9,6 Millionen Menschen, die in Deutschland mit einer Behinderung leben. Der geringe Mehraufwand sollte sich für alle Beteiligten lohnen: Denn barrierefrei können Filmproduktionen mehr Zuschauer und Zuhörer erreichen.“
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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