Kennzeichnungspflicht von Werbung stärkt Journalismus
Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, das Presseverlage zur klaren Kennzeichnung werblicher Texte verpflichtet. Nach dem Richterspruch müssen redaktionelle Texte, die von Unternehmen bezahlt werden, mit dem Wort „Anzeige“ ausgewiesen werden (Az. I ZR 2/11). Andere Hinweise wie etwa „sponsored by“ sind nach Ansicht des BGH nicht ausreichend. „Der Bundesgerichtshof stützt mit dieser Entscheidung das Trennungsgebot von Werbung und Journalismus“, urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Das nützt dem Journalismus und seiner Glaubwürdigkeit.“
Der DJV-Vorsitzende sieht in dem Urteil eine „geeignete Argumentationshilfe“ für Journalistinnen und Journalisten gegenüber den Anzeigenabteilungen der Verlage: „Für die Leser muss klar sein, ob sie einen journalistisch recherchierten Bericht oder einen mit Werbebotschaften versehenen Text lesen. Alles andere schadet der Akzeptanz des Printjournalismus und der Zeitungen und Zeitschriften.“
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