Keine Narrenfreiheit am Steuer

R+V-Infocenter: Masken und Kostüme können Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit einschränken – Bußgelder möglich
Keine Narrenfreiheit am Steuer
Als Elch verkleidet auf dem Weg zum Karnevalsumzug: Dieser ?Narr? muss mit zehn Euro Bußgeld rechnen ? weil das Kostüm Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit erheblich einschränkt. Tipp des Infocenters der R+V-Versicherung: Masken erst am Ziel anlegen.

Wiesbaden, 10. Februar 2012. Ausnahmezustand in deutschen Karnevalshochburgen: Mit Pappnase und Perücke feiern Millionen Menschen ausgelassen die Narrenzeit. Autofahrer sollten es dabei jedoch nicht zu bunt treiben. „Wer kostümiert fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einem Unfall sind sogar 25 Euro Bußgeld möglich. Hinzu kommt: In Einzelfällen ist dann auch der Versicherungsschutz gefährdet.

Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen. „Grund hierfür ist, dass Masken und Kostüme Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit erheblich einschränken können“, so R+V-Experte Walter. Ist das die Ursache für den Unfall, muss der kostümierte Autofahrer unter Umständen den Schaden komplett oder teilweise aus eigener Tasche zahlen. Karl Walter rät deshalb, Kostüme erst an Ort und Stelle anzuziehen – oder das Auto ganz stehen zu lassen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Auch im Karneval gilt: Wer alkoholisiert Auto fährt, handelt fahrlässig und verliert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Besser zu Fuß gehen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
– Während der Faschingstage gibt es oft vermehrt Alkohol- und Drogenkontrollen. Aufgepasst am Tag danach: Restalkohol ist nicht zu unterschätzen.
– Auch Radfahrer können ihren Führerschein verlieren, wenn sie mit mehr als 1,6 Promille angehalten werden.
– Vor Faschingsumzügen über Parkmöglichkeiten informieren, damit das Auto den Umzug nicht stört oder Rettungswege blockiert. Wichtig: Es gelten dieselben Parkverbotsregeln wie an allen anderen Tagen. Oft sind aber zusätzliche Bereiche gesperrt.
– Werden die Autoreifen nach dem Umzug etwa durch Glasscherben beschädigt, ist das in der Regel nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt.

Direkt zur Presse-Information:
http://ao-url.de/e4e0f0
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
www.infocenter.ruv.de
brigitte.roemstedt@ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
61348 Bad Homburg
a.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de