Justizminister Kutschaty: Ehrenamtliche Arbeitsrichter unentbehrlich – ‚Arbeitsgerichtsbarkeit sichert sozialen Frieden‘

Düsseldorf (pressrelations) –

Justizminister Kutschaty: Ehrenamtliche Arbeitsrichter unentbehrlich – „Arbeitsgerichtsbarkeit sichert sozialen Frieden“

Justizminister Thomas Kutschaty hat die Bedeutung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit hervorgehoben.

„Mit der Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in allen Instanzen fand und findet auch auf der Richterbank Ausdruck, dass die am Arbeitsleben Beteiligten selbst entscheiden“, sagte der Minister heute (Freitag, 23. September 2011) auf einem Festakt zum Thema 200 Jahre Arbeitsrechtsprechung in Köln. „Die Sicherung sozialen Friedens ist untrennbar mit der Richterbank der Arbeitsgerichtsbarkeit verbunden. Sozialer Friede kann nur dann hergestellt werden, wenn beide Parteien Vertrauen in die Rechtsfindung haben“, betonte der Minister weiter.

An den Arbeitsgerichten und an den Landesarbeitsgerichten seien die ehrenamtlichen Richter in der Mehrzahl. Minister Kutschaty: „Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nahe dran am Arbeitsleben – nicht nur, aber besonders durch ihre ehrenamtlichen Richter. Die Justizverwaltung tut gut daran, sie als kostbare Ressource zu behandeln.“

Überlegungen zu einer Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten aus fiskalischen Gründen lehnte der Minister kategorisch ab: „Wir als nordrhein-westfälische Landesregierung haben uns schon 2010 im Koalitionsvertrag deutlich positioniert. Dort wurde jedem Ansatz, der einen möglichen Abbau von Rechtsschutzgewährung und sozialstaatlichen Verfahrensansprüchen bewirken könnte, eine eindeutige Absage erteilt. Ich selber trete an jeder geeigneten Stelle dafür ein, dass die Eigenständigkeit der bestehenden Gerichtsbarkeiten ein wertvolles Gut ist, das nicht zur Disposition stehen darf.“

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